Geltendmachung freiwillige Versicherungen und Haftpflicht etc. nach § 10 Absatz 3 Einkommensteuergesetz.

  • Guten Tag,


    ich schreibe wegen einer deutlichen Abweichung der Erstattungsbestimmung von "Steuersparbuch 2021" zu dem, was das FA erstatten will, nur ca. 15% der Schätzung.

    Lt FA:

    Zitat

    " Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959). "

    "Bürgerentlastungsgesetz" ...:cursing:


    Kennt jemand das Verhalten bzw. weiß, warum die SW diese Höchstgrenzen nicht anwendet?

    Ich bin nun am überlegen, ob ich Widerspruch einlegen soll, oder die SW die Erstattung einfach nicht richig bestimmt hat.


    Vielen Dank und schöne Grüße!

    • Offizieller Beitrag

    Kennt jemand das Verhalten bzw. weiß, warum die SW diese Höchstgrenzen nicht anwendet?

    Die Software wendet die Grenze natürlich an. Die Frage ist, wo Du was eingetragen hast und wo genau die Abweichungen zwischen Bescheid und der vollständigen Programmberechnung sind. Hast Du denn das schon miteinander verglichen? ich tippe eher darauf, daß die Abweichung in der Erstattung eine andere Ursache hat.

    • Offizieller Beitrag

    Kennt jemand das Verhalten bzw. weiß, warum die SW diese Höchstgrenzen nicht anwendet?

    Die Software macht genau das, was man ihr eben durch seine Eingaben "sagt".


    Die freiwillige gesetzliche KV/PV nach Überschreiten der Einkommensgrenzen der gesetzlichen KV ist einkommensteuerlich nicht anders zu behandeln als alle anderen gesetzlichen KV/PV auch.


    Ansonsten vielleicht auch einmal die Angaben zu Zeile 51ff der Anlage Vorsorgeaufwand prüfen, in der nach dem Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse zu KV/PV etc. gefragt wird.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Geltentmachung freiwillige Versicherungen und Haftpflicht etc. nach § 10 Absatz 3 Einkommensteuergesetz.“ zu „Geltendmachung freiwillige Versicherungen und Haftpflicht etc. nach § 10 Absatz 3 Einkommensteuergesetz.“ geändert.
  • Kennt jemand das Verhalten bzw. weiß, warum die SW diese Höchstgrenzen nicht anwendet?

    Die Software wendet die Grenze natürlich an. Die Frage ist, wo Du was eingetragen hast und wo genau die Abweichungen zwischen Bescheid und der vollständigen Programmberechnung sind. Hast Du denn das schon miteinander verglichen? ich tippe eher darauf, daß die Abweichung in der Erstattung eine andere Ursache hat.

    Hallo Billy,

    danke für deine Antwort. Der Vergleich weicht in zwei Punkten ab

    - die SW hat die Kichensteuer meiner Frau doppelt (ich bin seit 3Jahren ausgetreten, bei mir ist 0Eur hinterlegt) und

    - die BU/priv. Rentenversicherungen in voller Höhe geltend gemacht.


    Sonst sind da keine Unterschiede.


    Schöne Grüße,


    Uli