Verlustvortrag für 2020 geltend machen

  • Hallo ihr Lieben,


    zuerst einmal tut mir leid das ich ein neues Thema aufmache, leider konnte ich für meinen speziellen Fall hier im Forum nichts finden was mir weiterhilft. Deshalb hoffe ich das jemand von euch ein paar gute Tipps für mich hat.


    Meine Situation ist folgende: Ich habe bis März 2020 gearbeitet, habe dann einen Studienplatz in einer anderen Stadt bekommen, bin umgezogen und habe das Studium begonnen. Nun möchte ich in meiner Steuererklärung gern den Verlustvortrag geltend machen, da ich das Studium als Zweitstudium absetzen und durch den Umzug etc. natürlich einiges an Kosten hatte. Das Problem ist, dass ich im WISO Steuer-Sparbuch 2021 keine Möglichkeit finde, den Verlustvortrag beim Finanzamt anzumelden. Das Programm setzt auch leider kein Kreuz bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" im Formular "Hauptvordruck ESt 1 A". Durch diverse Beiträge im Forum habe ich herausgefunden, dass es eventuell daran liegen könnte das ich umgezogen bin und noch keine Steuernummer beim nun zuständigen Finanzamt habe. Hat irgendjemand eine Idee was ich jetzt tun kann, um den Verlustvortrag für 2020 über die Steuersoftware trotzdem geltend zu machen? Freue mich über jegliche Ratschläge :)


    Vielen Dank im Vorraus! <3

    • Offizieller Beitrag

    Das Programm setzt auch leider kein Kreuz bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" im Formular "Hauptvordruck ESt 1 A". Durch diverse Beiträge im Forum habe ich herausgefunden, dass es eventuell daran liegen könnte das ich umgezogen bin und noch keine Steuernummer beim nun zuständigen Finanzamt habe.

    Was soll das mit der Art der Steuererklärung zu tun haben? ;)


    Nun möchte ich in meiner Steuererklärung gern den Verlustvortrag geltend machen, da ich das Studium als Zweitstudium absetzen und durch den Umzug etc. natürlich einiges an Kosten hatte. Das Problem ist, dass ich im WISO Steuer-Sparbuch 2021 keine Möglichkeit finde, den Verlustvortrag beim Finanzamt anzumelden. Das Programm setzt auch leider kein Kreuz bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" im Formular "Hauptvordruck ESt 1 A".

    Das Programm setzt das Kreuzchen automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des § 10d EStG gegeben sind, sich also nach den eingegebenen Besteuerungsgrundlagen ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt.