Erklärung zum Verlustvortrag Sparbuch 2021

  • Hallo,

    ich habe in dem Programm Steuer Sparbuch 2021 für meine Einkommensteuererklärung 2020 nun alles eingetragen.

    In dem Jahr war ich die ersten zwei Monate noch in Ausbildung, danach war ich bis mitte Juli Vollzeit angestellt und danach war ich nurnoch in Kursen für den Meistertitel.

    Nun habe ich durch die hohen Kursgebühren und Co wesentlich mehr Verlust gemacht als ich Einnahmen hatte.

    Doch wenn ich mir das Formular anschaue, setzt das Programm nicht den Haken für den Verlustvortrag.

    Oder verpufft mein Verlust, weil ich bereits ein paar Monate steuerpflichtig gearbeitet habe?


    LG

    • Offizieller Beitrag

    Oder verpufft mein Verlust, weil ich bereits ein paar Monate steuerpflichtig gearbeitet habe?

    Schau Dir die ausführliche Berechnung des Programms an. Es wird das ganze Jahr betrachtet, so daß Du auf das gesamte Jahr bezogen keinen Verlust hast, würde ich vermuten.

    • Offizieller Beitrag

    Doch wenn ich mir das Formular anschaue, setzt das Programm nicht den Haken für den Verlustvortrag.

    Dieser wir programmgesteuert gesetzt, sofern sich nach den von Dir eingegebenen Besteuerungsgrundlagen ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt. Also, wie @Billy schon sagte, einfach in die detaillierte Steuerberechnung Deines Programms schauen. Aus dieser kann man alles ersehen.

    • Offizieller Beitrag

    Am Ende der Berechnung steht ich müsste -2368€ Einkommen versteuern.

    Das zu versteuernde Einkommen spielt beim § 10d EStG keinerlei Rolle:

    Dieser wir programmgesteuert gesetzt, sofern sich nach den von Dir eingegebenen Besteuerungsgrundlagen ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt.

  • Am Ende der Berechnung steht ich müsste -2368€ Einkommen versteuern.

    Das zu versteuernde Einkommen spielt beim § 10d EStG keinerlei Rolle:

    Dieser wir programmgesteuert gesetzt, sofern sich nach den von Dir eingegebenen Besteuerungsgrundlagen ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt.

    Ah verstehe, da spielt der Grundfreibetrag von 9408 aber auch keine Rolle, sprich es wär schlauer gewesen garnicht zu arbeiten in dem Jahr, verkorkstes Steuersystem in Deutschland :/

    • Offizieller Beitrag

    Ah verstehe, da spielt der Grundfreibetrag von 9408 aber auch keine Rolle, sprich es wär schlauer gewesen garnicht zu arbeiten in dem Jahr, verkorkstes Steuersystem in Deutschland :/

    Was soll daran schlauer sein? Ist ja eher die Frage, wovon man leben kann/muss. Ansonsten wird in Deutschland nach dem Grundsatz der Leistungsfähigkeit besteuert, was schon recht fair ist.

  • Ah verstehe, da spielt der Grundfreibetrag von 9408 aber auch keine Rolle, sprich es wär schlauer gewesen garnicht zu arbeiten in dem Jahr, verkorkstes Steuersystem in Deutschland :/

    Was soll daran schlauer sein? Ist ja eher die Frage, wovon man leben kann/muss. Ansonsten wird in Deutschland nach dem Grundsatz der Leistungsfähigkeit besteuert, was schon recht fair ist.

    Schlauer in dem Sinne, das ich ohne zu arbeiten in 2020 mir mehr Verlust gebracht hätte und ich in 21 dies dafür komplett ansetzen kann, so krieg ich nur sehr wenig von meiner gezahlten Lohnsteuer 20 zurück, dafür die riesigen Kosten der Fortbildung verpuffen.


    Ergo, wird mal als arbeitswilliger dafür bestraft, derjenige der dann die paar Monate Backpacking oder Minijobs gemacht hatt und dann erst 2021 voll ins Berufsleben einsteigt begünstigt.

    Ist halt so, danke für die Hilfe.

  • Ah verstehe, da spielt der Grundfreibetrag von 9408 aber auch keine Rolle, sprich es wär schlauer gewesen garnicht zu arbeiten in dem Jahr, verkorkstes Steuersystem in Deutschland :/

    Ob wirklich "verkorkst", möchte ich bezweifeln. Es ist teilweise kompliziert, weil der Gesetzgeber es möglichst vielen gerecht machen möchte, aber wie in z. B. in den USA einfach 15% auf alles ohne absetzbare Kosten? Das wäre die Alternative und an der Kapitalertragsteuer und die Diskussion darüber, ob das gerecht ist, sieht man, dass dies wohl auch nicht so gewollt ist.

    • Offizieller Beitrag

    Schlauer in dem Sinne, das ich ohne zu arbeiten in 2020 mir mehr Verlust gebracht hätte und ich in 21 dies dafür komplett ansetzen kann, so krieg ich nur sehr wenig von meiner gezahlten Lohnsteuer 20 zurück, dafür die riesigen Kosten der Fortbildung verpuffen.

    Das ist ein Punkt, der meiner Meinung nach immer bei den schlauen Steuertipps zu diesem Thema vergessen wird. Unabhängig davon, ob das der Betroffene zu diesem Zeitpunkt schon versteht, was das rechnerisch behandelt wird. Du bist nicht der Erste, der sich an der Stelle wundert, und ich kann das gut verstehen. Es ist eben nicht so einfach mit den vorweggenommenen Werbungskosten und Verlusten, wie oft dargestellt.

    Ergo, wird mal als arbeitswilliger dafür bestraft, derjenige der dann die paar Monate Backpacking oder Minijobs gemacht hatt und dann erst 2021 voll ins Berufsleben einsteigt begünstigt.

    Rechnerisch ja. Das kann schnell verpuffen. Wenn man aber z.B. einen gut bezahlten Job annimmt, dann kann man auch gut drauf verzichten. Es kommt immer auf den Einzelfall und nicht jeder hat denselben Vorteil aus bestimmten Regelungen (sieht man auch oft an den Unklarheiten bzgl. Vorteile aus Heirat und gemeinsame Veranlagung, wo generell der Geldregen erwartet wird, der auch oft wegen der Details nicht eintritt).

  • Tach zusammen,


    ich klinke mich in die obige Diskussion mit einer weiteren Frage ein.


    Ich habe 2019 ein Gewerbe gegründet und im 1. Geschäftsjahr aufgrund der hohen Investitionskosten vom Finanzamt einen vortragsfähigen Gewerbeverlust in Höhe von 8.289€ nach §10a GewStG bescheinigt bekommen.


    Diesen möchte ich nun im WISO Steuer Sparbuch 2021 in meine Einkommensteuererklärung für 2020 eintragen, damit sie mit meinem diesjährigen Gewinn verrechnet wird und so meine Steuerlast schmälert. In der Maske "Verlustvortrag" gibt es jedoch keinen Punkt, der einen Vortrag aus gewerblichen Verlusten vorsieht (siehe Screenshot im Anhang), sondern nur Positionen wie Kapitalerträge, Veräußerungsgeschäfte etc. Der letzte Punkt "Alle anderen nicht aufgeführten Einkünfte" scheint mir, auch aufgrund der Erklärung dazu (siehe Screenshot Nr. 2), auch nicht richtig.

    Wo trage ich denn dann die 8.289€ ein? Oder berücksichtigt das Finanzamt den festgestellten Gewerbeverlust automatisch, ohne dass ich ihn eintragen muss?

    Danke im Voraus für Euren Insight.

    • Offizieller Beitrag

    vom Finanzamt einen vortragsfähigen Gewerbeverlust in Höhe von 8.289€ nach §10a GewStG bescheinigt bekommen.

    Wo trage ich denn dann die 8.289€ ein?

    Bei der Einkommensteuer nirgends, da das Gewerbesteuergesetz und das Einkommensteuergesetz zwei paar Schuh sind und rein gar nichts miteinander zu tun haben. Und bei der Einkommensteuer interessiert nach § 10d EStG ausschließlich ein etwaiger negativer Gesamtbetrag der Einkünfte.