Ist es möglich nur einen Mieter nach Auszug mitten im Jahr abzurechnen?

  • Hallo Community, ein Mieter ist mitten im Jahr ausgezogen. Da ich alle Rechungen bereits zusammen habe möchte jetzt nur diesen Mieter abrechnen. Nur bei der Abrechnung wil das Programm alle Mieter abrechnen. Hat Jemand eine Idee?


    Danke schon mal ..

  • Da ich alle Rechungen bereits zusammen habe möchte jetzt nur diesen Mieter abrechnen.

    Das ist aber mehr als ungewöhnlich. Man rechnet, wenn z. B. das Abrechnungsjahr vom 1.1.-31.12. eines Jahres geht, erst danach ab, auch wenn ein Mieter zum 31.1. ausgezogen ist. Denn alle Kosten werden für das ganze Jahr berechnet, wenn du aber vorzeitig diesen abrechnen willst, verschenkst du Geld.


    Es hat kein Mieter das Recht, vorzeitig einen Nebenkostenabrechnung zu verlangen, da der ABZ zum 31.12. endet.


    Ich arbeite zwar mit dem Hausverwalter, aber da muss ich auch anklicken, für welchen Mieter ich eine Abrechnung machen möchte, und so ist es beim Vermieter auch.


    Ich würde das was du tun willst, nicht machen. Die Kaution, wenn eine gezahlt wurde, kann man auch z. B. zuerst die Hälfte überweisen und den Rest, wenn die Abrechnung fertig ist

  • Dabei wird aber z. B. die noch nicht vorliegende Endabrechnung für Heizkosten, Abrechnungen für Strom, Wasser, Gas etc. nicht berücksichtigt. Wenn hier der Mieter Erstattungsansprüche bekommt, muss noch einmal abgerechnet werden! Wenn er zahlen müsste, kann man das aber nicht mehr durchsetzen, weil die Abrechnung Abgeltungswirkung entfaltet. Habe mir hiermit schon eine "blutige Nase" bei Gericht geholt, die Nachforderung wurde abgewiesen!

  • Dabei wird aber z. B. die noch nicht vorliegende Endabrechnung für Heizkosten, Abrechnungen für Strom, Wasser, Gas etc. nicht berücksichtigt.

    Ich gehe davon aus, das alle relevanten Rechnungen vorliegen. Das ist doch selbstverständlich. Es gibt Rechnungslegungen, die Mitte des Jahres auflaufen.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Die betreffen aber dann meistens nicht den vollen Abrechnungszeitraum. Wenn der Stromversorger wie bei uns im Juni abrechnet, ist der Zeitraum bis 31.5. abgedeckt, aber nicht mehr der vom Juni und weiter. Bei den Heizkosten wird - soweit mir bekannt - entweder mit Dienstleistern gerechnet, die aber immer nur das Kalenderjahr abrechnen oder man muss den Tankinhalt ermitteln .....

    Wenn der Abrechnungszeitraum vom 1.1. bis zum 31.12. läuft, habe ich erst nach dem 31.12. alle Rechnungen, Gutschriften etc. vorliegen und kann erst dann abrechnen. Alles andere ist pokern!

  • Es gibt Rechnungslegungen, die Mitte des Jahres auflaufen.

    Diese Art gibt es sogar sehr oft, da leider die Lieferanten andere Zeiten haben. Nur muss dann die erste Hälfte wie z. B. 1.6.19 bis 31.5.20 eingebucht werden. Um dann 2020 abzurechnen, muss die andere "Hälfte" vom 1.6.20-31.5.21 ebenfalls eingebucht werden. Daraus ermittelt der Vermieter denke ich genau so wie der Hausverwalter, definitiv, die taggenaue Kosten für den Zeitraum 1.1.-31.12.20. Daher ist es nicht gerade gut, wenn man dann Mitte des Jahres abrechnen will.


    Bei den Heizkosten wird - soweit mir bekannt - entweder mit Dienstleistern gerechnet, die aber immer nur das Kalenderjahr abrechnen oder man muss den Tankinhalt ermitteln ...

    Bei den Heizkosten geht das, was ich vorher angegeben habe nicht, das wäre ein fataler Fehler. Heizkosten müssen im Abrechnungsjahr abgerechnet werden, egal wie dieser Zeitraum aussieht.

    Und es machen viele die Heizkostenabrechnung selbst, wie ich, nur muss man dann diese Thematik kennen und beherrschen. Und gerade die Heizkostenverordnung stellt hohe Hürden, was auch verständlich ist.

  • Hallo Community, ein Mieter ist mitten im Jahr ausgezogen. Da ich alle Rechungen bereits zusammen habe möchte jetzt nur diesen Mieter abrechnen. Nur bei der Abrechnung wil das Programm alle Mieter abrechnen. Hat Jemand eine Idee?

    Das war doch nur die Frage ! Es sind alle Rechnung vorhanden.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Das war doch nur die Frage ! Es sind alle Rechnung vorhanden.

    Wie können alle Rechnungen da sein, wie sieht es z. B. mit Wasser / Abwasser und Brennstoffkosten aus. Kommt der Schornsteinfeger erst im Oktober z.B., dann sind diese Kosten nicht enthalten.


    Diese Art von unklaren und falschen Abrechnungsvorgaben sollte man nicht weiter verbreiten.