Ein Arbeitgeber zwei Tätigkeitsstätten

  • Hallo liebe Community,


    ich bin ein absoluter Steuer Neuling und mache das ganze zum ersten mal.

    Somit habt bitte Gnade :)


    Es geht um Folgende Situation:


    Ich bin bei einem Arbeitgeber angestellt und arbeite in der Woche 5 Tage.

    3 Tage davon an einer Tätigkeitsstätte mit der Entfernung von ca. 34km

    2 Tage davon an einer andere Tätigkeitsstätte mit der Entfernung von ca. 58km.


    Jetzt möchte ich natürlich gerne beide Fahrtkosten dahin absetzen, weiß aber nicht genau wie ich das tun soll.

    Kann ich unter der Entfernungspauschale beide Fahrten angeben?


    Also 3 Tage 34km vom 01.01.2020 bis 31.12.2020

    und 2 Tage 58km vom 01.01.2020 bis 31.12.2020

    ?


    Oder müsste das mit dem punkt Reisekosten für Auswärtstätigkeiten abgesetzt werden?

    Wenn ja, wie gibt man das an?

    Kann man dann auch eine Verpflegungspauschale absetzen weil über 8h Abwesenheit?

    Ich habe mir alles schon angeschaut bin aber total unschlüssig.


    Über eure Hilfe wäre ich sehr

  • Vielen dank für das Dokument,


    ich hab das jetzt mal grob überflogen und verstehe das so:


    Es kann nur eine erste Tätigkeitsstätte geben.

    Da diese nicht definiert ist, gilt die kürzeste also die mit 34km


    Die andere mit 58km ist eine Auswährtstätigkeit mit dem Anlass -> Fahrten zu Tätigkeitsstätten.


    Kann man das denn so angeben?

    Mich verwirrt die Tatsache, dass hier 0.60€/km vorgegeben sind. Ist das so?


  • Ja ist richtig so und die 60cent sind hier für den Hin und Rückweg, bei der ersten Tätigkeitsstätte gibts nur den Hinweg bezahlt, dafür aber höhere Pauschale.

  • darf das hier wohl wieder nicht verlinken, aber such mal beim Gockel "fahrtkosten 2. tätigkeitsstätte" dort war der erste Treffer finde ich ganz gut erklärt


    Achja das Problem hier im Forum darf Dir keiner Ratschläge zu Deiner Steuer geben, das dürfen nur Steuerberater tun. Deshalb wärs immer gut wenn man das erste mal die Steuer selber macht mit neuen Gegebenheiten, diese vom Fachmann erstmalig absegnen zu lassen, Steuerverein, Steuerberater ect. Einfach mal was abgegen und schauen was das Finanzamt meint, ist ne ganz schlechte Idee

  • ja ok dem stimme ich zu, aber wenn es halt so ist, wird mir ein Steuerberater ja auch nichts anderes sagen.


    In dem einen Dokument was verlinkt wurde, standen ja auch die Infos drin.
    War mir ja unsicher ob ich das richtig verstanden habe.


    Hab auch mal gegooglet was du sagtest, da stehts ja genau so drin wie vermutet.

    Also was soll das Finanzamt sagen^^

  • Ich kann Dir trotzdem nur raten, wenigstens einmal Deine Steuerunterlagen prüfen zu lassen vom Fachmann, der Dir ggf noch Tips gibt. Wenn sich die Jahre drauf dann nichts wesentliches ändert, kannst dann drauf zugreifen und es immer wieder so machen. Aber noch nie gemacht, das erste mal, unbedingt Fachmann fragen, Steuerhilfeverein kostet nicht die Welt und die Kosten dafür kann man auch wieder absetzen