Erstattete/verrechnete Umsatzsteuer als Einnahmen EÜR im nächsten Jahr?

  • Hallo zusammen,


    aktuell bin ich dabei mit WISO Steuer:Mac meine Steuererklärung zu machen. An einer Stelle bin ich aber unsicher.

    Vielleicht hat jemand einen Tipp für mich bzw. kann das bestätigen. Ich habe leider keinen passenden Thread hier dazu gefunden.


    Kurz:


    Bin Angesteller mit 2 Unternehmungen:


    - Betrieb A ("Photovoltaik-Anlage")

    - Betrieb B ("Freiberufliche Tätigeit: Softwareentwicklung)



    In 2019 waren gab es folgende "vereinnahmte Umsatzsteuern" (hier fiktive Summen):


    - Betrieb A: 300€ (an FA zu überweisen, Verbindlichkeit gegenüber dem FA)

    - Betrieb B: -100€ (Minus, Erstattung, Vorsteuer war größer als die vereinnahmte Umsatzsteuer)


    Die beiden Summen beider Betriebe wurden verrechnet ("konsolidiert?") und nur die Differenz dem FA überwiesen: 200€

    Es gab eine ("konsolidierte"?) Umsatzsteuererklärung mit diesen 200€, die dem FA "noch zu entrichten ist".


    Soweit so gut.



    Sehe ich das richtig, dass im 2020 ein Jahr drauf dann in den jeweiligen EÜR der Betriebe folgendes unterschiedlich verbucht werden muss:


    EÜR Betrieb A: Ausgaben, "an FA überweisene USt": 300€

    EÜR Betrieb B: Einnahmen, "vom FA erstattetet UST": 100€



    Bei einem "Überhang" vom vereinnahmter Umsatzsteuer ist klar, dass das als Betriebsausgabe im nachfolgenden Jahr angegeben wird.

    Aber muss man bei "Betrieb B" die 100€ als "vom FA erstattet UST" tatsächlich verbucht werden, obwohl ja keine physische Überweisung direkt vom FA

    an den Unternehmer überwiesen wurde, sondern nur eine Differenz der Steuerschulden an das FA entrichtet wurde? Von der Logik her würde es (für mich) passen.


    Ohje, ich hoffe es konnt mir jemand folgen :)


    Ist das richtig, oder bin ich auf dem Holzweg?

    Jeder Tipp ist willkommen..


    Viele Grüße,

    Heiko

  • Moin Heiko,


    Sehe ich das richtig, dass im 2020 ein Jahr drauf dann in den jeweiligen EÜR der Betriebe folgendes unterschiedlich verbucht werden muss

    Vollkommen richtig :)


    Und entsprechend muss auch gebucht werden; es ist ja nur ein "verkürzter Zahlungsweg" - und Du buchst bei A auch den vollen Betrag (und nicht den verrechneten) ;)


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Verständnisfrage zum Thema EÜR "vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer" im Zusammenhang mit einer

    (konsolidierte) Jahresumsatzsteuererklärung bei 2 Betrieben.


    Aktuell nutze ich Wiso Steuer Mac.



    Aktueller Status: 2 Betriebe, ein Unternehmer


    Betrieb A: Gewerbe Photovoltaikanlage

    Betrieb B: Freiberufliche Tätigkeit (Software Development)



    In den beiden getrennten EÜRs gibt es die Zeile 17:


    "vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer".


    Diese bezieht sich ja auf mögliche Erstattungen vom FA,

    die in den Steuerjahr ggf. dem Unternehmer vom FA zugeflossen sind, also erstatt wurden.


    Aber was passiert bei mehreren Betrieben?


    Können in diesem Feld nur Beträge stehen, die wirklich als Überweisung vom FA an den Unternehmer geflossen sind

    oder ist es hier auch möglich, dass eigene Verrechnungen der MwSt (da 2 Betriebe) aus Vorsteuerabzug aus einer

    Umsatzsteuerverbindlichkeit eingetragen werden?



    Ich versuche es an einem Beispiel zu verdeutlichen:

    (alles fiktive Summen, ich beziehe mich jetzt nur auf Umsatzsteuer/MwSt, lasse alles andere weg):


    Betrieb A: (EÜR)

    - BE: 100€ (vereinnahmte MwSt) z.B. durch Stromverkauf

    - BA: 20€ (bezahlte/abziehbare Vorsteuer) z.B. durch erhalt einer Rechnung


    => Überhang "vereinnahmte MwSt": 80€ (100€-20€)



    Betrieb B: (EÜR)

    - BE: 0€ (keine vereinnahmte MwSt)

    - BA: 30€ (bezahlte/abziehbare Vorsteuer) z.B. durch erhalt einer Rechnung


    => Überhang "gezahlte Vorsteuer": 30€ (und damit Erstattung)


    *) (BA = Betriebsausgabe, BE = Betriebseinnahme)



    In der (konsolidierten) Jahresumsetzsteuererklärung wurde dann die Differenz aus beiden Betrieben (80€ - 30€ => 50€) an das FA erklärt und abgeführt,

    da ja ein Überhang der "vereinnahmten MwSt" existiert und diese mit der gezahlten Vorsteuer aus Betrieb B selbst verrechnet wurde.

    Als Überweisung an das FA sind nur die 50€ geflossen. Soweit, so gut.


    Im dem nun darauf folgenden Jahr muss dieser "Abfluss" an das FA jetzt wieder für beide Betriebe verbucht werden.


    Ist es korrekt dass man dann folgendes Verbucht:


    Betrieb A: (EÜR)

    - "an das FA gezahlte Umsatzsteuer:" 80€


    Betrieb B: (EÜR)

    - "Vom FA erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer": 30€



    Um den letzten Punkt geht es mir. Ist das korrekt?

    Die 30€ Erstattung hab ich ja selbst verrechnet und ist nicht als Überweisung vom FA eingegangen.

    Oder ist die "Vom FA erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer" für Betrieb B in dem Fall doch "0€"?


    In der Jahressteuererklärung wurde ja 50€ "noch an das FA zu überweisen" aufgeführt (das ist die Differenz aus beiden Betrieben).


    Es verwirrt mich, ob das Feld "vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer" EÜR nur wirkliche Überweisungen vom FA

    an mich sein kann oder auch interne Verrechnungen zweier Betriebe dort zu einem Eintrag führen kann?


    Ich haffe es konnte mir jemand folgen! ;)


    Über jeden Hinweis wäre ich dankbar!



    Viele Grüße,

    Heiko

    • Offizieller Beitrag

    Da es Dir doch eigentlich bereits erläutert wurde, habe ich Deine neuerliche Frage diesbezüglich einmal in Deinen früheren gleichlautenden Thread verschoben. ;)


    Es verwirrt mich, ob das Feld "vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer" EÜR nur wirkliche Überweisungen vom FA

    an mich sein kann oder auch interne Verrechnungen zweier Betriebe dort zu einem Eintrag führen kann?

    Es kann alles sein und ist entsprechend auch den jeweiligen EÜRs zuzuordnen.

  • miwe4:

    Sorry, ich hatte in der Bearbeitung der Steuererklärung über viele Wege und Umwege nicht mehr bemerkt, dass ich am Ende doch wieder genau bei der einen Verstandnisfrage herausgekommen bin, die ich letztes Jahr schon mal gestellt hatte! Ich hatte das vom letzten Jahr so gar nicht mehr auf dem Schirm gehabt. Sorry für die doppelt gestellt Anfrage... ;)


    Neuling

    Danke für den Hinweis! Ja ich verbuche das bisher ohne Verrechnugskonten und muss das daher auf der "logischen Ebene" (?) verstehen. Scheinbar jedes Jahr auf's neue... ;)


    VG, Heiko