Meine Frau und ich gehören keiner Kirche an, die Kirchensteuer erhebt. Wir spenden allerdings Beiträge an eine Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts und geben diese in dem entsprechenden Feld an. Dies geschieht seit Jahren so. In diesem Jahr wird im Programm plötzlich im Formular Sonderausgaben ein Betrag als Kirchensteuer eingetragen. Ab einem Spendenbeitrag von 3000,-€ verschwindet der Eintrag der Kirchensteuer. Je geringer die Spende, desto höher die Kirchensteuer, obwohl wir nie Kirchensteuer bezahlt haben. Hat jemand eine Erklärung?
Kirchensteuerabzug bei Spenden für Religionsgemeinschaft KdöR ohne Zugehörigkeit einer Kirche
- wocoba
- Unerledigt
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Oh, ich vergaß. Tut mir Leid. Stress hoch drei!
Natürlich seit Ihr herzlich gegrüßt und Hallo zusammen.
Liebe Grüße
Wolfgang
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Vielen Dank für die Antwort, sogar mit Bild.
Allerdings ist diese neue Regel sehr verwirrend, wenn dann in den ergänzenden Angaben zur Steuererklärung der Gesamtbetrag der Spende an Religionsgemeinschaften steht und gesagt wird, davon sind x Betrag Kirchensteuer und X Betrag als Spende zu berücksichtigen.
MfG
Wolfgang
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Allerdings ist diese neue Regel sehr verwirrend, wenn ..... .
Also diese Regelung mag vieles sein, aber neu ist sie nun wirklich nicht.
Entstanden aus bzw. vorherige Regelung:
BFH Urteil v. 10.10.2001 - XI R 52/00 BStBl 2002 II S. 201 -
Danke für die Links.
Neu jedenfalls ist, dass im Formular Anlage Sonderausgaben in Zeile 4 eine Angabe von Kirchensteuer auftaucht. In den Jahren zuvor haben wir die Spende immer an gleicher Stelle eingetragen und es wurde nie Kirchensteuer eingetragen.
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Neu jedenfalls ist, dass im Formular Anlage Sonderausgaben in Zeile 4 eine Angabe von Kirchensteuer auftaucht. In den Jahren zuvor haben wir die Spende immer an gleicher Stelle eingetragen und es wurde nie Kirchensteuer eingetragen.
Nein, neu ist das nun wirklich nicht. Mag ja auch an den Zahlen bzw. Berechnungsgrundlagen und einer etwaigen steuerlichen Auswirkung liegen. Müsstest Du dann mal austesten bzw. anhand Deiner Steuerberechnungen der Jahre nachvollziehen, inwieweit da ggf. Höchstbeträge überschritten worden sind.
Anlage Sonderausgaben 2019 .pdf
Anlage Sonderausgaben 2019 Anleitung .pdf