Für die Abrechnung einer Sammelrechnung für die Wartung von 12 Gasthermen in unserem Mehrfamilienhaus haben wir den Umlageschlüssel „laut Abrechnung“ verwendet, der Teil unserer Hausverwaltungssoftware ist. Der Mieterschutzbund eines Mieters hat jetzt beanstandet, dass dies formell inkorrekt sei.
Sollte dies der Fall sein, bin ich der Meinung, dass dies nur diese eine Position betrifft und dadurch nicht gleich die ganze Nebenkostenabrechnung unwirksam wird. Wie ist Ihre Meinung?
Hat jemand Erfahrung mit ähnlichen Fällen mit Anwälten/Mieterschutzbund, und wie wurden sie gelöst?