Nebenkosten "laut Abrechnung"

  • Für die Abrechnung einer Sammelrechnung für die Wartung von 12 Gasthermen in unserem Mehrfamilienhaus haben wir den Umlageschlüssel „laut Abrechnung“ verwendet, der Teil unserer Hausverwaltungssoftware ist. Der Mieterschutzbund eines Mieters hat jetzt beanstandet, dass dies formell inkorrekt sei.


    Sollte dies der Fall sein, bin ich der Meinung, dass dies nur diese eine Position betrifft und dadurch nicht gleich die ganze Nebenkostenabrechnung unwirksam wird. Wie ist Ihre Meinung?


    Hat jemand Erfahrung mit ähnlichen Fällen mit Anwälten/Mieterschutzbund, und wie wurden sie gelöst?

  • Wie ist Ihre Meinung?

    Ich gehe davon aus, dass du beim Buchen die Gesamtkosten eingetragen hast? Wenn ja, wird beim Beenden der Buchungen ein separates Feld aufgezeigt, wo du jetzt alle einzelnen Kosten den Wohneinheiten "laut Abrechnung" berechnest.

    Wenn das so ist, dann hat der Mieterbund keinen Anlass dies zu bemängeln. Anders könnte es sein, dass du nur jede einzelne Buchung eingibst, dass auf Seite 2 links die gleiche Summe wie rechts steht. Wenn es so ist, würde ich dir den ersten genannten Vorschlag raten.


    Hat der Mieterverein denn irgend eine Begründung geschrieben, warum er dagegebn ist. Das ist schon interessant zu wissen.

  • hallo BABGHB,


    errjot hat mit seiner Vorgehensweise recht! - Dein Problem ist mir auch fast zum Verhängnis geworden!


    Daher unbedingt den Gesamtbetrag der Wartungskosten eintragen. --> Dann in dem darauf folgenden Dialog die Kosten den einzelnen Wohneinheiten zuordnen. Selbst wenn du den Gesamtbetrag nur durch die Anzahl der Wohnungen teilen musst, so muss dies für jede Wohneinheit durchgeführt werden. Der Dialog zeigt dann auf, dass der Gesamtbetrag auch insgesamt aufgeteilt wurde (kein Restbetrag mehr zum Verteilen).


    Nachträglich kann der Dialog auch über die Kostenverteilung aufgerufen werden. Achtung: Der Dialog ruft auch eine Kostenverteilung für die Eigentümer auf! Die Kostenverteilung also bei den Mietern eintragen. Danach die Nk-Abrechnung neu erstellen und in der Abrechnung ist deutlich der Gesamtbetrag und die Abrechnung für die jeweilige Wohneinheit aufgeführt. Dann nur dem entsprechenden Mieter die neue Abrechnung zusenden und Ruhe ist! Gegebenenfalls die Rechnung des Gesamtbetrags der Wartung dem Mieter mit der Abrechnung zusenden. Da das ganze Prozedere die Abrechnung von den Zahlbeträgen nicht ändert, bleibt die Abrechnung weiterhin gültig. Es handelt sich nur um ein Darstellungsproblem, das mit oben beschriebener Vorgehensweise rechtlich sauber gelöst wird.

  • Wie ist Ihre Meinung?

    Ich gehe davon aus, dass du beim Buchen die Gesamtkosten eingetragen hast? Wenn ja, wird beim Beenden der Buchungen ein separates Feld aufgezeigt, wo du jetzt alle einzelnen Kosten den Wohneinheiten "laut Abrechnung" berechnest.

    Wenn das so ist, dann hat der Mieterbund keinen Anlass dies zu bemängeln. Anders könnte es sein, dass du nur jede einzelne Buchung eingibst, dass auf Seite 2 links die gleiche Summe wie rechts steht. Wenn es so ist, würde ich dir den ersten genannten Vorschlag raten.


    Hat der Mieterverein denn irgend eine Begründung geschrieben, warum er dagegebn ist. Das ist schon interessant zu wissen.

    Hi Errorjet,



    danke für deine Antwort. Ja, wir haben die von dir beschriebene Methode benutzt; Buchung der Gesamtsumme und dann im nächsten Fenster einzelne Buchungen für jeden Mieter.

    Hier die Aussage des Mieterbunds:

    „Was die Position „Heizung Jahreswartung“ angeht, erscheint die Abrechnung formell unwirksam. Es ist nicht ersichtlich, wie der Anteil unseres Mitgliedes an den Gesamtkosten errechnet ist, so dass der entsprechende Betrag jedenfalls nicht fällig ist.“


    Wie immer gibt es einige Mieter, die einfach einen Konflikt suchen, selbst wenn du ihnen eine Lösung anbietest!


    Gruß aus Hamburg

  • Hi Harry,

    Vielen Dank für deinen Kommentar. Wir haben Errorjet geantwortet, siehe oben. Es ist nicht immer so einfach, wie es scheint.


    Gruß aus Hamburg

  • „Was die Position „Heizung Jahreswartung“ angeht, erscheint die Abrechnung formell unwirksam. Es ist nicht ersichtlich, wie der Anteil unseres Mitgliedes an den Gesamtkosten errechnet ist, so dass der entsprechende Betrag jedenfalls nicht fällig ist.

    Ich weiß nicht, wie die Rechnung der Wartung der ET-Heizungen aussieht. Sollte es, wie es oftmals vorkommt, dass bei einer Heizungswartung eine Pauschale genommen wird, werden die Kosten halt durch die Anzahl der ETH ermittelt.

    Sollte es so sein, dass - was ja jederzeit vorkommen kann - für jede Wartung eine separate erstellt wird, dann sind die Kosten ebenfalls zusammenzustellen und laut Abrechnung abzurechnen. Ansonsten müsstest du bei angenommen 10 Wohneinheiten jeweils ein Konto pro WE anlegen. Dies ist aber nicht in einem machbar, weil du dazwischen ja schon bestehende und u. U. nicht änderbare Konten hast.

    Mach es doch einfach so, dass du dem Nörgler einfach eine Kopie des Beleges mitgibst, einscannst oder wie auch immer du die Daten weitergibst. Dann kann auch der Mietervereinsklub nichts mehr machen.