Das sollte über die erweiterte Forumssuche aber auch auffindbar sein. Die Lösung der Wahl heißt im Jahr nacheinander besuchten 1. Tätigkeitsstätten "Neuer Eintrag".
Bei im Jahresverlauf immer wieder abwechselnd angefahrenen Orten ist einer als 1. Tätigkeitsstätte zu bestimmen und der andere nach Reisekostengrundsätzen abzurechnen.