Beurlaubter Beamter ohne Ansprüche auf Bezüge und Beihilfe

  • Guten Abend,

    habe mit dem Steuer-Sparbuch die Einkommenssteuererklärung für 2020 erstellt und kann diese nun nicht per elster übermitteln, da das Programm einen Widerspruch zu erkennen meint. Ich bitte daher um Hilfe:


    Mein Mann ist Beamter und hat sich für einen längeren Zeitraum ohne Bezüge beurlauben lassen. So war er u. a. im gesamten Jahr 2020 beurlaubt. Damit bestand im Jahr 2020 kein Anspruch auf Vergütung und auch kein Beihilfeanspruch. Folgerichtig weist die vom Arbeitgeber übersandte Lohnsteuerbescheinigung für 2020 unter Ziffer 2 bei U eine „1“ und im Übrigen keinerlei Einträge für meinen Mann aus (nur Striche in den Feldern 3–29, 32-34). Eingeben kann ich das im Steuer-Sparbuch zu den Ziffern 3 ff. selbst so nicht, sondern das Programm führt in den Feldern als Betrag jeweils 0,00 € an.

    Wenn ich dann unter „Versicherung und Altersvorsorge“ zutreffend angebe, dass für meinen Mann im Jahr 2020 kein Anspruch auf steuerfreie Beihilfen zu Krankheitskosten bestand, meldet das Programm bei der Überprüfung vor Abgabe der Erklärung, dass hier ein Widerspruch vorläge und zu korrigieren sei. So sei widersprüchlich angegeben, dass ein "aktives Dienstverhältnis als Beamter" bestehe, gleichzeitig aber kein Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse, steuerfreie Arbeitgeberbeiträge oder steuerfreie Beihilfen zur Krankenversicherung oder zu Krankheitskosten. Eine Abgabe der Erklärung ist so nicht möglich. Alle anderen Eingabemöglichkeiten entsprechen aber nicht den Tatsachen. Was übersehe ich bzw. wie kann ich die Erklärung trotzdem elektronisch übersenden?


    Freue mich über jeden Hinweis! Lieben Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Als Schnellschuss würde ich mal sagen, dass die Anlage N für den Ehemann überhaupt nicht abzugeben ist. Den Sachverhalt würde ich dem FA dann in den ergänzenden Angaben zur Erklärung erläutern.

  • Da ja eine Lohnsteuerbescheinigung vorliegt, wird diese vom Finanzamt ja auch ausgewertet und findet die Angaben unter "U".

    • Offizieller Beitrag

    Da ja eine Lohnsteuerbescheinigung vorliegt, wird diese vom Finanzamt ja auch ausgewertet und findet die Angaben unter "U".

    Das funktioniert so nicht. Das würdest Du merken, wenn Du den geschilderten Sachverhalt einmal als Testfall anlegen würdest. ;)


    Deshalb ja:

    Als Schnellschuss würde ich mal sagen, dass die Anlage N für den Ehemann überhaupt nicht abzugeben ist. Den Sachverhalt würde ich dem FA dann in den ergänzenden Angaben zur Erklärung erläutern.

  • Das funktioniert so nicht. Das würdest Du merken, wenn Du den geschilderten Sachverhalt einmal als Testfall anlegen würdest. ;)

    Da hast du mich wahrscheinlich missverstanden. Ich wollte nicht, dass die Anlage N ausgefüllt wird, sondern darauf hinweisen, dass das Finanzamt anhand der Elsterdaten diese kennt.

    • Offizieller Beitrag

    Das funktioniert so nicht. Das würdest Du merken, wenn Du den geschilderten Sachverhalt einmal als Testfall anlegen würdest. ;)

    Da hast du mich wahrscheinlich missverstanden. Ich wollte nicht, dass die Anlage N ausgefüllt wird, sondern darauf hinweisen, dass das Finanzamt anhand der Elsterdaten diese kennt.

    :thumbsup: