Eigentumswohnungen mit Einliegerwohnungen

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem. Wir haben ein Haus mit zwei Eigentumswohnungen als Eigentümergemeinschaft.

    Eine davon (EG) hat eine Einliegerwohnung (UG).

    Der Mieter UG bezahlt an den Besitzer EG.

    Strom UG wird auch über einen Zwischenzähler von EG abgerechnet.

    Grundsteuer wird nur von EG eingetragen und mit UG verrechnet. OG zahlt seine Grundsteuer selbst.


    Ich habe keine Ahnung, wie ich das anlegen könnte.


    Erschwerend kommt hinzu, dass die Zahlungen UG auf ein privates Konto gehen, nicht das der Eigentümergemeinschaft. Von dort überweise ich auch nur eine Summe als Nebenkostenabschlag für EG und UG,


    könnte mir jemand einen Tipp geben dazu?

  • Tja,

    ich habe mir jetzt folgendes Ausgedacht. Aber dabei komme ich mit den Schlüsseln und die Umlage nicht klar:

    Hauptzähler Strom (sollte ohne Zuordnung sein, geht aber nicht

    -- 1. Normaler Zähler Hausstrom (Sollte nach Anteilen verrechnet werden - aber wie? Müsste allen zugeordnet werden)

    -- 2. normaler Zähler Strom UG (Welcher Zähler, Zuordnung UG

    -- Hilfs Allgemeinzähler Strom EG (Hauptzähler- 1. und 2.) ( Müsste funktionieren, aber wie?)


    Irgendwie lassen sich keine Zähler zuordnen, Die Schlüssel sind unverständlich.

    Ich dachte, ich könnte mit dem Programm Zeit sparen.

  • Und abschließend: Es geht nicht. Es gibt leider keine rechnenden Zähler.

    (Der Hilfs-Allgemeinzähler kann nur auf allgemeine Schlüssel verteilen. Im obigen Fall müsste er aber auf eine Wohnung verteilen.)

    Man muss einen virtuellen Zähler erstellen für EG und diesen mit den zahlen von Hauptzähler, Hausstrom und UG Strom berechnen. Dazu einen Zähler mit Null-Werten für das 1. OG.


    Bei der Rechnung muss man eine Kopie mit negativen Vorzeichen machen, und, da man sie nicht auf zwei Abrechnungsjahre verteilen kann, manuell splitten.

  • Es geht nicht. Es fehlt ein rechnender Zähler.

    Man muss einen normalen Zähler als virtuellen Zähler für EG definieren (und 1. OG) und dann per Hand die Zahlen berechnen, nach der Formel Hauptzähler-Elektro UG - Hausstrom.

  • Es geht nicht. Es fehlt ein rechnender Zähler.

    Man muss einen normalen Zähler als virtuellen Zähler für EG definieren (und 1. OG) und dann per Hand die Zahlen berechnen, nach der Formel Hauptzähler-Elektro UG - Hausstrom.S

    Wohnungsstromkosten gehören nicht in die Nebenkostenabrechnung, sie sind nicht Bestandteil der Betriebskostenverordnung.


    Es gibt den Allgemeinstrom, der für die Hausbeleuchtung genutzt werden kann, auch für den Betriebsstrom der Heizung. Heißt, du kannst keinen Stromzähler anlegen und darüber Kosten ausrechnen lassen.

    Die Allgemeinstromkosten werden als Gesamtkosten in € eingebucht und über Wohnfläche verteilt. Und beim Betriebsstrom der Heizung musst du, wenn kein separater Zähler vorhanden ist, dies manuell berechnen wie z.B. bei einem 4 Familienhaus mit 3-4% der reinen Brennstoffkosten und diese in die Heizkosten einbuchen.


    Nur wie sieht deine Konstellation aus, daher zuerst einmal diese Info.