Vorsteuer Anlagevermögen in der EÜR

  • Hallo,


    ich habe folgendes Problem:

    In 2020 habe ich 4 Anlagegüter neu ins AV gebucht (erstmalig AV genutzt). In den Auswertungen (Buchungsjournal, Kontenübersicht, EÜR-Auswertung in den Rechn. u. Buchhaltungslisten) kommt alles richtig raus. Auch die USt-VA sind letztes Jahr korrekt raus gegangen.


    Nun sitze ich an der EÜR für 2020, habe die Werte aus der BuHa übernehmen lassen und dort fehlt nun die Vorsteuer für die Anlagegüter.

    Die im Forum bereits beschriebenen Fehler zur Vorsteuer bei AV treffen bei mir nicht zu, da die VA korrekt liefen und das Problem EÜR-spezifisch ist.


    Neben der VSt fehlt in der EÜR außerdem der Aufwand von Konto 4855 (Sofort-Afa GWG SKR03) in der EÜR.


    Offensichtlich werden also sämtliche mit dem AV in Verbindung stehende Aufwände nicht berücksichtigt.


    Hat jemand eine Idee?

    Vielen Dank!

  • Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Es ist zwar schon eine Weile her, dass ich aktiv mit Mein Büro gearbeitet habe (nur noch Aufbewahrungsmodus), aber die Vorsteuern wurden immer korrekt bei AV übernommen. Wie hast du das Anlagevermögen eingebucht?

    Hast du die AfA denn auch aus dem Anlagevermögen übernommen? Von allein geht das nicht, du musst aktiv die Buchungen anstoßen (so war es jedenfalls in meiner aktiven Zeit).