Gewerbesteuerzahlung Corona-Soforthilfe

  • Hallo zusammen, habe vom FA eine Aufforderung bekommen, eine Gewerbesteuererklärung für 2020 abzugeben, da Freibetrag überschritten. Der Freibetrag wurde aber nur mit Hilfe der Soforthilfe überschritten, die in diesem Jahr größtenteils wieder zurück gezahlt wird. Der zu versteuernde Gewinn 2021 wird den Freibetrag dann nicht überschreiten.
    Wie verhält es sich dann mit der bezahlten Gewerbesteuer, kann diese dann als Ausgabe wieder geltend gemacht werden? Gibt es hierzu schon Erfahrungen?

  • Wie verhält es sich dann mit der bezahlten Gewerbesteuer, kann diese dann als Ausgabe wieder geltend gemacht werden?

    Du hast doch 2020 keine GSt.-vorauszahlungen geleistet.

    Werden jetzt, nachdem die GStE gemacht wurde Nachzahlungen fällig weil Freibetrag überschritten, werden evtl. Rückzahlungen bei der nächsten Erklärung berücksichtigt. Also würde zu viel gezahlte GSt. zurück erstattet.

    Wie sich das mit der Rückzahlung verhält ist von BL zu BL verschieden. Ebenso was unter Soforthilfe zu verstehen ist.

    • Offizieller Beitrag

    Werden jetzt, nachdem die GStE gemacht wurde Nachzahlungen fällig weil Freibetrag überschritten, werden evtl. Rückzahlungen bei der nächsten Erklärung berücksichtigt. Also würde zu viel gezahlte GSt. zurück erstattet.

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    Wie sich das mit der Rückzahlung verhält ist von BL zu BL verschieden. Ebenso was unter Soforthilfe zu verstehen ist.

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  • miwe4 vllt. zur Erläuterung:

    1.) Muss der TE ein Teil der Corona-hilfe zurück zahlen, verringert sich auch der Gewerbesteuermessbetrag. Folglich gäbe es eine Rückzahlung zu viel bezahlter Steuer.

    2.) Corona-Soforthilfe wird vielfach mit der Corona-hilfe "zweite Tranche" verwechselt. Und hier kommt es auch auf das BL an.


    Die Soforthilfe 2020 muss in Bayern nicht zurück gezahlt werden. Auch nicht Teile davon. In NRW wurde zu Beginn davon ausgegangen dass die Hilfe auch für den privaten Lebensunterhalt verwendet werden kann. (klar wovon soll der Selbstständige sonst leben. hat er doch kein Einkommen wenn er sein Nagelstudio nicht betreiben darf.)

    Dann wurde die Einschränkung getroffen, dass nur 2.000,-- privat genutzt werden dürfen, und als Privateinlage gebucht werden können. Der Rest wurde meist zurück gefordert.

    Von daher. Ist der TE nicht sicher, einfach beim FA oder Kommune anrufen.

    • Offizieller Beitrag

    1.) Muss der TE ein Teil der Corona-hilfe zurück zahlen, verringert sich auch der Gewerbesteuermessbetrag. Folglich gäbe es eine Rückzahlung zu viel bezahlter Steuer.

    Aber auch nur, wenn sein Betriebsergebnis auch in dem betreffenden Veranlagungszeitraum die GewSt-Freibeträge übersteigt.


    Die Soforthilfe 2020 muss in Bayern nicht zurück gezahlt werden. Auch nicht Teile davon. In NRW wurde zu Beginn davon ausgegangen dass die Hilfe auch für den privaten Lebensunterhalt verwendet werden kann. (klar wovon soll der Selbstständige sonst leben. hat er doch kein Einkommen wenn er sein Nagelstudio nicht betreiben darf.)

    Dann wurde die Einschränkung getroffen, dass nur 2.000,-- privat genutzt werden dürfen, und als Privateinlage gebucht werden können. Der Rest wurde meist zurück gefordert.

    Von daher. Ist der TE nicht sicher, einfach beim FA oder Kommune anrufen.

    Darum geht es doch gar nicht. Er hat sein Betriebsergebnis doch schon ermittelt. Es geht doch nur um die Behandlung der Rückzahlung. Und die ist nun einmal ganz normal nach den geltenden Bestimmungen, die durch den Fragesteller gar nicht nachgefragt werden, zu verbuchen.