Sparer Pauschbetrag - Ausländische Kapitalerträge

  • Hallo zusammen,


    das Jahr 2020 lief beim ausländischen Broker Degiro recht gut und daher komme ich dieses Jahr das erste mal in den Genuß, dass WISO mir eine dicke Nachzahlung anzeigt.
    Dies hat bei mir die Frage aufgeworfen, ob eigentlich der Sparer-Pauschbetrag (bei mir 801€) in WISO - so wie ich meine Kapitalerträge eingetragen habe - überhaupt berücksichtigt wird.
    Ich sehe leider nicht die Möglichkeit, das in eines der Felder einzutragen. Über eine Hilfestellung wäre ich sehr dankbar. Anbei zwei Screenshots vom Vorgang.

    Noch drei kurze Hinweise: Degiro stellt keine Steuerbescheining aus / Der Freibetrag wurde in keiner anderen Bank beantragt. / Die letzten Jahre habe ich das ganze auch so abgegeben und es wurde nie etwas beanstandet.


    Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen :-).

    Viele Grüße,

    Mathias




    • Offizieller Beitrag

    Dies hat bei mir die Frage aufgeworfen, ob eigentlich der Sparer-Pauschbetrag (bei mir 801€) in WISO - so wie ich meine Kapitalerträge eingetragen habe - überhaupt berücksichtigt wird.
    Ich sehe leider nicht die Möglichkeit, das in eines der Felder einzutragen. Über eine Hilfestellung wäre ich sehr dankbar. Anbei zwei Screenshots vom Vorgang.

    Was das Programm wie berechnet, das siehst Du doch wunderbar in der Steuerberechnung nebst ihren detaillierten Erläuterungen. Ohne Zahlen kann da niemand etwas nachstellen oder zu sagen. Das Programm wendet selbstverständlich die geltende Rechtslage an und folgt den von Dir gestellten Anträgen (Eintragungen).

  • Dies hat bei mir die Frage aufgeworfen, ob eigentlich der Sparer-Pauschbetrag (bei mir 801€) in WISO - so wie ich meine Kapitalerträge eingetragen habe - überhaupt berücksichtigt wird.
    Ich sehe leider nicht die Möglichkeit, das in eines der Felder einzutragen. Über eine Hilfestellung wäre ich sehr dankbar. Anbei zwei Screenshots vom Vorgang.

    Was das Programm wie berechnet, das siehst Du doch wunderbar in der Steuerberechnung nebst ihren detaillierten Erläuterungen. Ohne Zahlen kann da niemand etwas nachstellen oder zu sagen. Das Programm wendet selbstverständlich die geltende Rechtslage an und folgt den von Dir gestellten Anträgen (Eintragungen).

    Danke für deine schnelle Rückmeldung. Die detaillierte Steuerberechnung kannte ich noch gar nicht :-). Es sieht so aus, als ob der Freibetrag - auch ohne es separat irgendwo aufzuführen - von meinen Kapitalerträgen abgezogen wird. Somit sollte alles passen.

    VG,
    Mathias

    • Offizieller Beitrag

    Danke für deine schnelle Rückmeldung. Die detaillierte Steuerberechnung kannte ich noch gar nicht :-). Es sieht so aus, als ob der Freibetrag - auch ohne es separat irgendwo aufzuführen - von meinen Kapitalerträgen abgezogen wird. Somit sollte alles passen.

    War auch so zu erwarten. Schau aber auch noch einmal bei den Programmerläuterungen zu § 32d EStG. Und da sowohl bei den Erläuterungen zur Steuerberechnung als auch bei den Anlagen zu den Formularen im Formularbereich.


    Aber vielen Dank für die Rückmeldung. :thumbup: