Finanzamt weicht bei abziehbaren Vorsorgeaufwendungen vom Programm ab

  • Guten Morgen,

    bei den abziehbaren Vorsorgeaufwendungen weicht Steuer:Mac um € 900,00 vom Programm ab.

    Das Programm setzt € 4.700 an Finanzamt nur € 3.800


    Folgende Begründung:

    "Da Ihr Arbeitgeber ebenfalls einen Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen übernimmt und diese nach deutschem Recht nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei sind, vermindert sich auch bei Ihr der Höchstbetrag im Sonne des § 10 abs. 4 EStG auf 1.900€. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitslohn aus einer Auslandstätigkeit aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) steuerfrei gestellt wird."


    Wenn das Finanzamt mit dieser Begründung recht hat, warum setzt das Programm dann € 4.700 ein und errechnet daher einen anderen Erstattungsbetrag.


    Sofern das Finanzamt mit dieser Begründung unrecht hat, welche Argumente kann ich vortragen, um eine Änderung des Steuerbescheids zu erreichen.



    Für eine Hilfestellung wäre ich sehr dankbar.


    Claus-Peter

  • Ich nehme an, da fehlt ein Häkchen bei den Eingaben. Vermutlich bei der Frage, ob der Arbeitgeber steuerfreie Zahlungen geleistet hat. Das Programm rechnet bei richtiger Angabe auch richtig.

    • Offizieller Beitrag

    bei den abziehbaren Vorsorgeaufwendungen weicht Steuer:Mac um € 900,00 vom Programm ab.

    Das Programm setzt € 4.700 an Finanzamt nur € 3.800


    Folgende Begründung:

    "Da Ihr Arbeitgeber ebenfalls einen Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen übernimmt und diese nach deutschem Recht nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei sind, vermindert sich auch bei Ihr der Höchstbetrag im Sonne des § 10 abs. 4 EStG auf 1.900€. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitslohn aus einer Auslandstätigkeit aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) steuerfrei gestellt wird."

    Dann hast Du ggf. die Rückfrage des Programms nach insoweit bestehenden Ansprüchen auf steuerfreie AG-Zuschüsse falsch beantwortet, was wir nach Deinen fehlenden Sachverhaltshinweisen nicht beurteilen können.