Hallo,
ich betreibe eine PV-Anlage im Mehrfamilienhaus, meine eigene WHG, die eines Miteigentümers, sowie der Allgemeinstrom hängt mit auf der Anlage.
Dadurch versorge ich die Teilnehmer, die an der Anlage hängen, nachts wenn kein Sonnenstrom fließt, auch mit Netztstrom den ich vom Netzbetreiber beziehe und auch selbst bezahle.
Ich rechne dann für den gesamten Verbrauchten Strom (PV-Strom aber auch Netzstrom) mit den Teilnehmern ab.
Jetzt soll ich ja unter Betriebseinnahmen, Energielieferung an Mieter/Dritte die Einnhamen eintragen.
Aber ich muss doch auch irgendwo die erhöhten Ausgaben für den mehr bezogenen Netzstrom (z.b. Nachts) als Betriebausgeben eintragen können?
Beispiel:
Ich habe für beide "Stromkunden" im Jahr ca. 1600.-€ bekommen, musste dafür ja aber auch viel mehr Strom einkaufen, da der PV-Strom anteil dabei ja um die 25-30% liegt. das heißt von den 1.600.-€ die ich berecnet habe, sind ja ca. 70€ vom netzt von mir zugekauft.
In meinem Fall schmälern die 1.600.-€ Einnahmen, meine Rückserstattung um ca. 700.-€
Da muss ich ja irgendeinen Denkfehler machen, denn das rechnet sich ja so nie, 700.-€ verdiene ich niemals an dem PV-Strom.
IOch hoffe Sie könnemir helfen. Viele Grüße Christian