Hallo,
Ich habe die Situation, dass ein Eigentümer Hausmeistertätigkeiten mit übernimmt (Reinigung der Gänge).
Dafür soll er eine Vergütung erhalten, da sonst ein Reinigungsdienst beschäftigt werden müsste.
Da er Eigentümer ist, nicht weisungsgebunden etc. ist das nicht sozialversicherungspflichtig.
Daher war die Idee, dass er monatlich eine Gutschrift von 100 € auf das Hausgeld erhält. Diese Kosten würde ich dann wiederum mit dem ganz normalen MEA-Verteilungsschlüssel auf die Hausgemeinschaft umlegen.
Was wäre denn hier die geschickteste Vorgehensweise? Ich habe jeden Monat 100€ auf Hausmeistertätigkeiten und Verrechnungskonto gebucht. Verteilungsschlüssel lt. Abrechung und dann händisch aufgeteilt: dem Eigentümer einen negativen Betrag gutgeschrieben und den anderen zugeteilt. Beispielhaft nachfolgend dargestellt für eine Gemeinschaft mit 6 Eigentümern und gleichen MEA bei Jährlichen Kosten von 1200€.
Eigentümer 1 = Hausmeister: -1000€ (200MEA)
Eigentümer 2 = 200€ (200MEA)
Eigentümer 3-6 = je 200€ (200MEA)
In der Hausabrechnung kommen dann die richtigen Beträge raus, aber sauber ist das nicht gerade...
Dann stellen sich noch zwei Fragen:
Sind diese Kosten für die anderen Eigentümer dann auf Ihre Mieter umlegbar?
Kommen diese Kosten dann noch für §35a EstG in Frage?