Bewirtungen buchen 70% / 30%

  • Die 70%/30% Aufteilung bei Bewirtungen ist sattsam beschrieben. Bisher habe ich die Anteile immer separat gem. der Rechnung der Gaststätte berechnet und manuell auf die Konten verbucht (Konto 4650, Konto 4654)

    Gibt es auch eine Funktion in des Buhl-SW, welche diese Berechnung dem Nutzer abnimmt? incl. Trinkgeld




  • dpm_2

    Hat den Titel des Themas von „Abzug der Vorsteuer bei Bewirtungen buchen auf Konto 1575 / Konto 1576“ zu „Bewirtungen buchen 70% / 30%“ geändert.
  • Nein, ein bisschen selber rechnen ist wohl noch möglich! Macht auch mein "professionelles" Buchhaltungsprogramm nicht - zumal das Trinkgeld nicht in die Aufteilung gehört und auch nicht zu den Bewirtungskosten).

  • danke, ok, rechnen kann ich noch, aber wenn´s bequemer und sicherer (!) geht ...

    Ich war nämlich einen Irrtum erlegen bei den Buchungen. Inzwischen gelöst.


    Zitat

    Das Trinkgeld wird genauso behandelt (70 Prozent und 30 Prozent) jedoch ohne Vorsteuer.

    Quelle:

    (Link zu Drittanbieter gelöscht durch Moderator)


    vgl.

    (Link zu Video Drittanbieter durch Moderator gelöscht)

    Dito im Beispiel am Ende etwas versteckt.

  • Danke.

    Damit Ihr Euch amüsieren könnt, erzähl ich die Geschichte, die zur ursprünglichen Anfrage führte:

    In den Vorjahren hatte ich das routinemäßig ohne Probleme erledigt, in diesem Jahr wollte ich das Thema genauer betrachten.
    Irgendwie hatte mich dann so etwas wie ein Black-out im Griff:
    Ich wollte unbedingt die zuerst die abzugsfähige Steuer verbuchen, dann die beiden Rechnungsposten (70/30) ohne Steuer. ... bis es mir endlich wieder wie Schuppen von den Augen fiel!! Die anrechenbare Vorsteuer wird ja bei jedem Posten immer automatisch gebucht.

  • Dann buchst du Trinkgeld auch hoffentlich ohne Vorsteuer! Die steht nämlich auf keiner Restaurantrechnung und ist daher auch nicht "anrechenbar".