Fonds in ausländischem Depot - keine Ertragsbescheinigung

  • Hallo,


    Seit vielen Jahren habe ich Fonds in zwei ausländischen Depots in Luxemburg (bei den Fondsgesellschaften).


    Früher haben die mir immer Ertragsbescheinigungen oder Steuerbescheinigungen geschickt.


    Das tun sie jetzt nicht mehr.

    Sie geben mir keine Informationen über Erträge.


    Auch im Bundesanzeiger finde ich keine Informationen.


    Was sollte ich in die Einkommensteuererklärung eintragen :?:


    Die Vorabpauschale, die sich aus dem ersten und letzten Kurs des Vorjahres errechnet?

    Ist das richtig und korrekt?



    Sollte ich die Fonds in mein deutsches Depot bei ebase übertragen lassen?


    Gibt es überhaupt noch irgendeinen Grund oder Vorteil, die Fonds in den Depots in Luxemburg zu lassen?


    be21

  • Habe die gleiche Frage und hoffe jemand kann kurz und kompetent helfen.


    Ausländische Thesauerierende Fonds bei der ausländischen Fondsgesellschaft verwahrt.

    Gebe ich, wie früher die ausschüttungsgleichen Erträge an, oder ist hier aufgrund der Änderungen des Investmentsteuerreformgesetzes etwas zu beachten?!


    Zur Übertragungsfrage oben: Ich habe schlechte Erfahrungen gemacht. Die Nachweise der Fondsgesellschaft sind lt. Fondsdepotbank nicht ausrichend. Somit muss man beim Verkauf darauf hoffen, dass dann die Belege dann dem Finanzamt ausreichend sind. Da jedes Jahr angegeben, bedeutet dies einen Mehraufwand, Risiko der Doppelbesteuerung bei Nichtakzeptanz.

    Ein Workaround bei Fonds die nicht veröffentlicht werden, wäre wohl, dass man sich ein paar Anteile in ein deutsches Depot kauft.

    Dann bekommt man die steuerlichen Infos.