HK-Abrechnung für Mieter über externen Dienstleister bei gleichzeitig selbstgenutztem Wohnraum und Wirtschaftsjahr ungleich Kalenderjahr

  • Hallo zusammen,


    ich habe hier ein verzwicktes Problem, auf das ich bisher keine Lösung habe.

    Der Großvater meiner Frau hat ein Haus, in dem es drei Wohnungen gibt:

    A - Mieter A

    B - Mieter B

    C - Selbstnutzung durch den Großvater


    Die Heizkostenabrechnung wird über einen externen Dienstleister durchgeführt, wobei der Abrechnungszeitraum vom 01.04. des Vorjahres bis zum 31.03. des aktuellen Jahres geht.

    Die Frage ist nun, wie erfasse ich das im WISO Steuer-Sparbuch?

    Die HK umfassen Ausgaben für Heizöl, Schornsteinfeger, Heizungswartung, etc. und werden auf alle Bewohner umgelegt.

    Für die HK erhält der Großvater eine entsprechende Vorauszahlung der Mieter A + B, die man im WISO Sparbuch erfassen kann.

    Doch wie erfasse ich die Ausgaben?

    Man kann ja schlecht die Werte, die der externe Dienstleister ermittelt 1:1 übernehmen, da diese sich ja auf verschiedene Kalenderjahre beziehen.

    Es geht aber auch nicht, die einzelnen Ausgaben im jeweiligen Kalenderjahr anzugeben, da er ja dann die gesamten Kosten steuerlich geltend machen würde und nicht nur die für den vermieteten Wohnraum.

    Gibt es eine Lösung oder hilft es nur, beim externen Dienstleister eine Abrechnung auf Kalenderjahr anzufordern?


    Danke für die Hilfe

    • Offizieller Beitrag

    Doch wie erfasse ich die Ausgaben?

    Man kann ja schlecht die Werte, die der externe Dienstleister ermittelt 1:1 übernehmen, da diese sich ja auf verschiedene Kalenderjahre beziehen.

    Es interessieren doch nur die tatsächlichen Zahlungen und da ist der § 11 EStG mit seinem immer wieder zitierten Zufluss-/Abflussprinzip zwingend anzuwenden.

  • Hallo miwe4,


    danke Dir für den Hinweis. Das Zu-/Abflussprinzip kenne ich. Vielleicht habe ich mich auch einfach unverständlich ausgedrückt, weswegen ich es nochmal probiere, als Beispiel nehme ich das Heizöl.


    Der Vermieter bezieht zweimal im Jahr Heizöl, 1500€ im April und 1000€ im November, also 2500€.

    Da er das Gebäude auch selbst bewohnt, darf er die 2500€ aber nicht voll ansetzen, da er ja sonst die eigenen Heizkosten als Ausgaben von der Steuer absetzen würde.

    Die 2500€ werden als Ausgaben für die Heizung an den externen Dienstleister weitergegeben, der dann die HK-Abrechnung erstellt. Dies ist möglich, weil die Ausgaben in den Abrechnungszeitraum 01.04. - 31.03. fallen

    Als Rückinfo erhält er folgende Aufstellung der HK:

    Mieter A: 300€

    Mieter B: 1000€

    Vermieter: 1200€


    Somit dürfte er ja eigentlich nur 1300€ als Werbungskosten geltend machen, oder?

    Das Problem ist aber nun, dass die Abrechnung über mehrere Jahre geht und ich deswegen nicht weiß, welche Kosten letztendlich der Vermieter im betrachteten Jahr für seine Wohnung hatte und welchen Betrag er nun als Ausgabe geltend machen kann.


    Oder muss er hier die ermittelten Werte des externen Dienstleisters als Ausgaben im aktuellen Jahr dann verbuchen?

    • Offizieller Beitrag

    Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr. Dann sollte man als privater Vermieter möglichst die Abrechnungen entsprechend einrichten. Das kann man eigentlich nur im Kontakt mit dem Bearbeiter klären. Hier dann bitte auf dem Laufenden halten.