Grenzgänger - Einkommen als Angestellter in Lux und Vermietung in DE, wie eintragen

  • Guten Abend,


    ich bin seit September 2020 in Luxemburg angestellt und habe Eigentumswohnungen in Deutschland, die vermietet werden.


    Aufgrund der Vermietung muss ich ja eine Steuererklärung in Deutschland abgeben, funktioniert das mit dem Steuersparbuch?

    Wenn ich es richtig verstehe, muss ich das Luxemburger Gehalt auch in der dt. Steuererklärung angeben, wird aber nicht versteuert, sondern dient der Ermittlung des Grenzsteuersatzes.

    In welcher Rubrik trage ich das denn im Steuersparbuch ein?


    Herzlichen Dank und viele Grüße

  • Du bist ja bei deiner Konstellation weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig.

    Luxemburg gehört bekanntermaßen zur EU und da gibt es die generelle Regelung, dass nur im Arbeitgeberland versteuert wird. Was bedeutet, dass diese Einkünfte in Deutschland nicht eingetragen werden. Unter Umständen musst du aber in Luxemburg auch eine Erklärung abgeben analog zur deutschen beschränkten Einkommensteuerpflicht.