Hallo zusammen,
folgende Situation: Von Januar bis Februar als Werkstudent gearbeitet, ab März dann Vollzeit.
Für die Werkstudententätigkeit habe ich 2x Lohnsteuerbescheinigungen erhalten:
1x für die Tätigkeit
1x Bonuszahlung
Einbehaltene Lohnsteuer insgesamt ca. 200 €
Wenn ich bei der Berechnung die Werkstudententätigkeit weglasse, würde ich eine große Rückerstattung erhalten. Trage ich die Werkstudententätigkeit mit ein (beide Bescheinigungen), ist die Rückerstattung deutlich weniger.
Da ich nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit habe, bin ich nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Ist es dann erlaubt, die Bescheinungen von der Werkstudententätigkeit bei der Abgabe der Steuererklärung wegzulassen?
Was darf/soll ich hier machen?
Bitte um Unterstützung!
LG