Problem einer kleinen GbR:
Aktien (200 Stück) wurden vor Einrichtung der WISO-SW erworben (in 2019).
Zur Zuordnung wurde vom Programm angeboten "1. Anlagevermögen"; dem wurde das Auto zugeschlagen.
Ansonsten gab es noch "2. Außergewöhnliches Umlaufvermögen".
Dem habe ich die Wertpapiere zugeschrieben.
1. Frage: Ist das Anlagenkonto 525 auch dann noch für das Umlaufvermögen zutreffend?
Im März 2021 verkaufte ich die Aktien in 2 Tranchen zu je 100 Stück, jeweils mit nur wenigen Euro Verlust.
2. Frage: Wo wird kenntlich, daß es ein Teilverkauf ist?
Und wie kommt dann die SW zu der Erkenntnis, ob Gewinn oder Verlust vorliegen?
Tatsächlich entstanden bei beiden Teilverkäufen geringfügige Verluste.
Das frage ich, weil ich mit Fehlermeldungen bombardiert werde, weil ich angeblich falsche Konten benutze:
Bei Angaben zum Anlageabgang:
"Sie haben ein Abgangskonto für Verluste gewählt (2310), obwohl der Anlagenabgang mit Gewinn erfolgt ist."
Bei Angaben zum Verkauf des Wirtschaftsgutes:
"Sie haben ein Sachkonto für Verluste gewählt (8800), obwohl der Anlagenabgang mit Gewinn erfolgt ist."
Welches ist das richtige Abgangskonto? 2310??
Uns welches ist das richtige Sachkonto? 8800??
Danke für Eure Hilfe