Gewinnminderung durch private Sacheinlagen ?

  • Hallo,


    leider bin ich in die Situation geraten nur in Teilzeit arbeiten zu können und aufstocken zu müssen. Es stände weitere Arbeitszeit zur Verfügung, diese liegt aber so ungünstig verteilt, dass ich für diese Zeiten keine Anstellung finden werde.


    Ein Ausweg wäre, ein Hobby zum Zweitberuf zu machen. Die anfänglich spärlichen Einnahmen sollten nach Möglichkeit nicht gleich wieder beim Staat landen sondern sinnvoll investiert werden. Nur so könnte ich gewährleisten, dass das ganze nicht nur zur Prime Time des Jahres sondern ganzjährig auf festen Beinen steht. Ich wäre also darauf angewiesen trotz Einnahmen meine EÜR erstmal auf 0 zu halten.


    Einige der Gegenstände wie Werkzeug u.s.w., die ich zwingend für die ersten Schritte benötige sind bereits mein privates Eigentum. Kann ich die Gewinnmindernd in das Unternehmen einbringen?

    Es heißt immer Privateinlagen hätten keinen Einfluss auf den Gewinn. So ganz glauben möchte ich das aber nicht, denn ist es nicht egal, ob ich die Werkzeuge mir "abkaufe" oder einem Fremden bei Ebay Kleinanzeigen?


    Es geht größtenteils um geringwertige Wirtschaftsgüter, welche dann offenbar sofort "abgeschrieben" werden können. Aber auch 1-2 höherwertige Maschinen sind dabei.


    Ich würde mich freuen, wenn jemand ein bisschen Licht ins Dunkle bringen kann?


    Hannes

  • Du solltest einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe fragen. Da geht es auch um die Fragen, wie du die Werkzeuge bewertest (es gibt Vorschriften hierfür!) und wenn es wirklich GWG sein sollten, dann haben sie, sofern vor dem Jahr 2021 erworben, keine Wert und bringen dir kein AfA-Volumen, wie dir das vorschwebt. "Abkaufen" kannst du dir auch nichts - das nennt sich Privateinlage.