Steuererklärung 2020 / Erträge ausl.thesaurierende Investmentfonds

  • Hallo,

    Ich habe eine Frage zu der Eingabe von Kapitalerträgen aus zwei Steuerbescheinigungen unterschiedlicher Banken im WISO-Steuer-Sparbuch 2021.


    A:

    In meiner Steuerbescheinigung für 2020 von Bank A sind folgende Einträge:

    "Kapitalerträge Zeile 7: 0,00 EUR" und

    "Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen, ausschüttungsgleichen Erträge aus Anteilen an ausl. Investmentfonds im Sinne des §7Abs.1 Satz 1 Nr.3 InvStG 2004 i.Verb.mit §56 Abs.3 Satz 6 InvStG 2018: 451,00 EUR".

    Wenn ich diese Daten in das Steuerprogramm von WISO eingebe bekomme ich eine Fehlermeldung, weil die thesaurierten Erträge aus ausl.Inv.fonds von den Kapitalerträgen abgezogen werden sollen, und die sind bei Bank A ja 0.


    B:

    Nun habe ich auch eine Steuerbescheinigung für 2020 vom Bank B, in der Kapitalerträge über mehr als 451 Euro angegeben sind und deren Daten ich in WISO unter einem 2. Eintrag eingegeben habe.


    Frage:

    Kann/darf ich die 451 Euro von Bank A auch in den 2.Eintrag von Bank B übernehmen damit das Programm die Eingabe akzeptiert ?

    Letztendlich, so denke ich mir, werden die Einträge für die einzelnen Banken ja sowieso in meiner Steuererklärung zusammengerechnet.


    Kann das jemand bestätigen bzw. mir sagen wie und wo ich den Eintrag über diese Erträge aus ausl.thes.Investmentfonds machen kann ?


    Vielen Dank!

  • Nein - die beiden Bescheinigungen sind einzeln einzugeben. Und warum sollen die Erträge bei Bank A abgezogen werden? Wo gibst du diese ein? Die fiktiven Erträge sind seit 2018 zu versteuern.