Hallo zusammen, ich sitze momentan an meiner Einkommensteuererklärung 2020 und komme bei oben genannten Thema nicht weiter.
Vorweg:
- Ich habe die Suchfunktion bereits genutzt, aber für mich keine passende Antwort gefunden - falls es bereits eine Antwort dazu gibt, gern darauf verweisen und das Thema hier schließen
- Mir ist klar, dass meine Frage in Richtung Steuerberater geht, der, den ich schon mal hatte, hätte wohl keine Zeit dafür... müsste ich weiter suchen, das hier mein Versuch vielleicht das Thema noch direkt und zeitnah zu ergründen
- Ich nutze WISO Steuersparbuch und WISO EÜR
- 1 Partner Einzelunternehmer, 1 Partner Angestellter - gemeinsame Veranlagung
Worum gehts?
- PV Anlage (mit Batteriespeicher) soll aufs Eigenheim
- Angebote liegen vor
- Wird sicher erst etwas in 2022 (Handwerker haben ja gut zu tun)
- Ich würde einen IAB ab 2020, ggf. auch anteilig aufgeteilt mit 2021, für 2022 bilden wollen
Wie soll es abgebildet werden:
- PV Anlage soll in Regelbesteuerung laufen (wegen Umsatzsteuer)
- nach 5 Jahren Wechsel in die Kleinunternehmer Regelung
- Abrechung mit separater Umsatzsteuerplichtiger Unternehmung
Meine Fragen:
- Muss ich bei der Bildung des IAB für 2020 bereits ein Unternehmen anmelden / vorweisen - welche Steuernummer gebe ich an?
- Wie stelle ich sicher, dass der IAB nicht für das laufende Gewerbe angerechnet wird --> das wäre wegen dem Wechsel auf Kleinunternehmerregelung nach 5 Jahren wichtig
- Kann der IAB auf 2 Jahre verteilt werden, also 2x 25% z.B.? --> würde die Maske im WISO ja zulassen, würde er bei der Erklärung für 2021 die ersten 25% sich merken und berücksichtigen?
- Wird der IAB für den Batteriespeicher erfahrungsgemäß anerkannt, auch wenn dieser nicht direkt in die Anlage integriert ist? (hatte gelesen, dass das ggf. der Fall sein kann und kann ja noch beeinflussen welche Anlage ich nehme)
Besten Dank im Voraus für Eure Rückmeldungen!
Leberwurst79