Photovoltaikanlage Liebhaberei: Wo kommt die gezahlte Umsatzsteuer vom NB rein?

  • Hallo zusammen,


    ich überlege meine PV-Anlage aus 2009 (5KW, Volleinspeisung) umzuwandeln.

    Bis jetzt habe ich ja immer Selbständige -> Gewerbebetrieb meine Angaben gemacht, auch die EÜR über die Software.


    Das würde ja alles entfallen wenn ich umstelle.

    Wo muss ich dann aber die Umsatzsteuer vom Netzbetreiber in die Maske eingeben?

    Bekomme ja vom Netzbetreiber monatlich mein "Brutto" bezahlt und bis jetzt wurde das ja in der EÜR angeben bzw Brutto - Netto - Umsatzsteuer ausgerechnet.


    Brauch es zwar aktuell ja nicht, will mich aber schon mal vorbereiten.


    EDIT:

    Muss ich zusätzlich zu Einkomensteuererklärung den Punkt Umsatzsteuererklärung machen (was ich ja bis jetzt nicht machen musste)?


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Entweder abwarten, was Buhl da insoweit demnächst vielleicht an der Software ändert.


    Oder aber vielleicht mit einer zweiten "fiktiven" ESt-Datei arbeiten und darin die entsprechenden Ermittlungen programmunterstützt vornehmen. Dann aber zwingend darauf achten, dass aus dieser wirklich nur die USt-Erklärung versendet wird und die Berechnungsgrundlagen USt/VorSt ggf. gesondert ausdrucken und übermitteln.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „photovoltaikanlage liebhaberei: wo kommt die gezahlte Umsatzsteuer vom NB rein“ zu „Photovoltaikanlage Liebhaberei: Wo kommt die gezahlte Umsatzsteuer vom NB rein?“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Abwarten oder Ticket beim Support aufmachen und hier insoweit auf dem Laufenden halten.


    Irgendetwas wird es schon geben. Aber auch wenn Du die "EÜR" nicht mehr abgeben musst, benötigst Du immer noch "geeignete Aufzeichnungen" aus denen sich Deine USt-Zahlen nachvollziehbar ergeben.

  • Du kannst die PV-Anlage wie in den vergangenen Jahren im WISO Steuer-Sparbuch ganz normal weiterlaufen lassen und alle Einnahmen und Ausgaben wie gehabt eintragen.

    Nachdem du in der Eingabemaske die allgemeinen Angaben (Höhe der Leistung, Datum der Inbetriebnahme) beantwortet hast und die Voraussetzungen für die Vereinfachungsregelung erfüllt sind, kommt eine weitere Frage:

    Soll auf die Abgabe einer EÜR und auf die Besteuerung von Gewinnen und Verlusten verzichtet werden?

    Bei Antwort "ja" wird keine EÜR abgegeben und die Einkünfte nicht mehr berechnet.

    Die Umsatzsteuererklärung wird trotzdem abgegeben, außer du hast die zweite Frage

    Wurde 2020 die Besteuerung als Kleinunternehmer gewählt?

    mit "Ja" beantwortet.


    Ist zwar nur der kleine Bruder "tax", sollte aber exakt genau so auch im WISO Steuer-Sparbuch funktionieren...

  • Ich habe vom Support eine Antwort erhalten, die mein Problem gelöste hat:


    Ab dem Steuerjahr 2021 besteht, wie Sie schon richtig erkannt haben, die Möglichkeit, die Photovoltaik-Anlage auf Antrag beim Finanzamt als "Liebhaberei" einstufen zu lassen. In diesem Fall kann auf die Eingabe der Einnahmen-Überschuss-Rechnung verzichtet werden. Folgende Voraussetzungen sind dabei jedoch zu erfüllen:

    • Die Leistung der Photovoltaik-Anlage ist nicht größer als zehn Kilowatt Peak.
    • Die Photovoltaik-Anlage wurde nach dem 31.12.2003 in Betrieb genommen.
    • Die Photovoltaik-Anlage befindet sich auf einem selbstgenutzten oder einem kostenfrei überlassenen Grundstück.

    Sofern diese Voraussetzungen erfüllt und bereits in die Einkommenssteuererklärung unter dem Punkt "Selbständige > Gewerbebetriebe > Erster Betrieb - NAME DES BETRIEBES > Allgemeine Angaben zur Anlage" eingetragen wurden, wird Ihnen die zusätzliche Frage "Soll auf die Angabe einer EÜR und auf die Besteuerung von Gewinnen und Verlusten verzichtet werden?". Diese Beantworten Sie mit "Ja".




    Die Umsatzsteuererklärung erstellen Sie weiterhin in dem dafür vorgesehenen Modul.