Gutschrift erstellen Erlöse aus Kommissionsvertrag

  • Guten Tag,


    Ich habe mich als Kleinunternehmer nach §19 Ust Selbständig gemacht. Ich habe einen An-& Verkauf für gebrauchte Modelleisenbahnen, biete aber auch an, für Kunden auf Kommission deren Modelleisenbahnen zu verkaufen.


    Nun Stellt sich für mich folgende Frage, wie erstelle ich in EÜR+Kasse entsprechend eine Abrechnung/Gutschrift für den Kunden.

    Habe schon Kommisisonsware Verkauft und möchte montalich mit dem Kunden abrechnen.


    D.h. Habe die Verkaufserlöse -Meine Provision- Ebaygebühren etc. = Gutschrift an Kunden

    Wie wird sowas in der EÜR+Kasse erfasst/gebucht bzw. in der Fakturierung erstellt? =O


    vielen Dank schon mal

    Florian Lilge

  • Irgendwie stehe ich auf dem Schlauch...


    Also ich verkaufe die Ware des Kommitenten(kunde) an Dritte. Die Dritten bekommen von mir eine Rechnung. Diese Erlöse sind ja nicht meine(Klar)Die Rechnung erstelle ich ja über EÜR+Kasse, als was oder wie verbuche ich das dann? Und Wie erstelle ich dann die Abrechnung/Gutschrift abzüglich meiner Provision ( Erlöse 8195) für kommitenten in der Eür+Kasse ?


    Denke ich zu kompliziert, finde irgendwie nicht den Weg wenn ich versuche die Abrechnung /Gutschrift zu erstellen.sorry

  • Diese Erlöse sind ja nicht meine(Klar)

    Es handelt sich nicht um Erlöse sondern Umsätze. Wenn Du den "Einkauf" der Agenturware (also den Betrag den Du an den Kommitenten abführst, sowie die E-Bay Provision, ist der Rest ....Dein zu versteuernder Erlös. Nicht der Betrag der in der Rechnung steht.

    Du als Kommissionär handelst im Namens u. Rechnung des Kommitenten. §383 HGB

    • Offizieller Beitrag

    ..... Verkaufe im Kundenauftrag deren Private Sammlungen.

    Nur ein Gedanke als Anmerkung:
    Was aber hinsichtlich der ertrags- und umsatzsteuerlichen Behandlung (der Kunden und der Verkäufe) im Einzelfall durchaus problematisch sein kann. Da würde sich mir dann die Frage der Haftung stellen.

  • wie willst du denn die Rechnungen ausstellen? Diese müssen- um rechtlich wirksam zu sein - vom Lieferanten ausgestellt werden. Das bist du aber nicht, sondern "nur" Beauftragter.

    Wenn du Kommissionsware verkaufst, gibt es zwei getrennt zu betrachtende Vorgänge. Einmal der Verkauf für deinen "Kunden" (also Kommissionsgeber, nicht der Käufer). Dies ist m. E. für dich ein durchlaufender Posten, da Fremdgeld! Der Käufer gibt dir den Kaufpreis, den du an den Kunden weiterreichen musst.

    Dann gibt es deine Kommissionsgebühr - diese ist für dich in voller Höhe Umsatz. Ebay-Gebühren et. sind getrennt als Aufwand zu erfassen.


    Du solltest dich umfassend steuerlich beraten lassen - Handel mit Gebrauchtwaren kann Tücken bergen, wie miwe4 schon schreibt. Ich sehe hier auch das Problem der Umsatzbestimmung bei Differenzbesteuerung, um den Kleinunternehmerstatus zu prüfen. Hier fließen ja sowohl deine eigenen Verkäufe ein als auch die erhaltenen Kommissionen.