Wärmemengenzähler und HKV in einem Objekt

  • Ich prüfe zur Zeit eine Abrechnung einer HV. In den Wohnungen und Gewerbe sind HKV an den Heizkörper, nur in einer Wohnung ist eine Fußbodenheizung, der Verbrauch wird mittels WMZ gemessen.


    Dem Support habe ich die Frage gestellt, wie man das abrechnen kann, denn ich gehe davon aus, dass das Objekt nicht das EINZIGE in D ist. Die Auskunft lautete: Zuerst die mit dem WMZ abrechnen, dann die mit den HKV. Keine weitere Info, also ist scheinbar das Problem bei dem Support nicht so richtig bekannt oder die haben sich noch keine Gedanken zu solch einer Konstellation gemacht.

    Die GDM (Messdienstleister) haben ihre eigene Berechnungsmethodik, da kann man nur staunen.


    Nun meine Frage in die Runde: wer hat eine solche Konstellation und wenn ja, wie habt ihr es gelöst. Es gibt laut meiner Recherche keine verlässliche Faktoren, wonach man so eine Situation darstellen kann.

  • Von dieser Situation rede ich schon seit Jahren.

    Ich habe das schon tausendmal angefragt, die lapidare Antwort war, dass man das nicht mit dem HV machen kann.

    Ich habe ein Objekt mit 2 Restaurants, mehreren Wohnungen und Büroanbau.

    Restaurants werden beide mit WMZ gezählt und die Wohnungen mit HKV (mit vorgeschaltetem WMZ). Das Bürogebäude auch HKV (mit vorgeschaltetem WMZ).


    Es ist mit dem HV einfach nicht möglich HKV mit WMZ zu kombinieren.

    Bei Gewerbe ist man gesetzlich verpflichtet einen Vorabzug von Gewerbe und Nichtgewerbe zu machen und das geht nur mit WMZ.


    Jetzt aber zu Deiner Frage ;)

    Es geht nur über eine externe Berechnung.

    Ich hatte für alle Wohnung und Büros mit HKVs "virtuelle" WMZ angelegt, wo ich die in einer Excel-Tabelle berechneten Verbräuche nach HKV-Aufteilung eintragen habe.

  • Es ist mit dem HV einfach nicht möglich HKV mit WMZ zu kombinieren

    Leider. Nur staune ich immer über die GDM (Gelddruckmaschinen gleich Messdienstleister :) ) die das auf abenteuerlichem Weg machen, stimmen tut es natürlich nicht.


    Leider weiß ich nicht, ob andere Programme das machen können, denn dafür müsste es Faktoren geben, die man zur Umrechnung verwenden kann. Nur die gebt es nicht, oder ich finde sie nicht.


    Dann müssen wir halt irgendeine Lösung finden, die tragbar aber nicht korrekt nachvollziehbar ist, machen.

  • Leider weiß ich nicht, ob andere Programme das machen können, denn dafür müsste es Faktoren geben, die man zur Umrechnung verwenden kann. Nur die gebt es nicht, oder ich finde sie nicht.

    Eigentlich braucht es dazu keine extra Faktoren, alle benötigten Werte hast du ja.


    Den Gesamtverbrauch in kWh, den Verbrauch der über WMZ gemessenen Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten in kWh und die HVK-Werte der restlichen Einheiten.

    Daraus lassen sich leicht die einzelnen Verbräuche in kWh aller Einheiten berechnen.

    Das muss man aber extern machen und kann es nicht den HV selbst erledigen lassen.


    Bei Stromzählern kann man doch auch angeben, welche Stromzähler welchem nachgeschaltet sind und der HV berechnet selbstständig die Verbräuche der nachgeschalteten Zähler.

  • Daraus lassen sich leicht die einzelnen Verbräuche in kWh aller Einheiten berechnen.

    Nein das geht nicht, denn welchen Faktor willst du nehmen, um aus Einheiten in kWh oder umgekehrt zu berechnen. Da gibt es nichts, zumindest5 habe ich noch nichts gefunden.

    Einheiten der HKV sind keine Messgeräte, sondern Erfassungsgeräte. Wärmemengenzähler sind Messgeräte wo dann ein Wert in kWh oder MWh rauskommt. Stromzähler messen immer in kWh. Also da gibt es keine Möglichkeit eine Umrechnung zu machen.

  • Doch das geht sehr wohl.

    HKV sind keine Messgeräte, das ist richtig. Sie erfassen aber einheitenlos den Verbrauch, die Umrechnung in einen einheitenbehafteten Verbrauchswert musst du selbst machen.


    Bei der Installation der HKV wird aufgrund des Heizkörpers (Größe, Art und Leistung) ein Faktor ermittelt. Dieser Faktor wird entweder direkt in den HKV einprogrammiert (dann entspricht der Ablesewert dem Verbrauch) oder man muss Ihn mit dem angezeigten Wert des HKV verrechnen.

    Daraus ergibt sich ein einheitenloser Verbrauchswert.

    Die Summe aller HKVs entspricht also dem Gesamtverbrauch, immer noch einheitslos.


    Jetzt werden die HKV-Werte ins Verhältnis gesetzt mit dem kWh-Verbrauch der Heizung.

    Und dann werden die kWh-Verbräuche der einzelnen Heizungen berechnet.


    Zahlenbeispiel:

    Gesamterbrauch für Heizung (ohne Warmwasser): 20.000 kWh

    HKV-Wert Heizkörper 1: 250

    HKV-Wert Heizkörper 2: 75

    HKV-Wert Heizkörper 3: 175

    Gesamt-HKV aller Heizkörper: 500


    1 HKV-Wert entspricht demnach 20.000 kWh / 500 HKV-Werte = 40 kWh / HKV-Wert

    Jetzt die einzelnen HKV-Wert nur noch mit dem Ergebnis 40 kWh multiplizieren und du erhältst den Verbrauch in kWh pro Heizkörper:


    Heizkörper 1: 250 * 40 kWh = 10.000 kWh

    Heizkörper 2: 75 * 40 kWh = 3.000 kWh

    Heizkörper 3: 175 * 40 kWh = 7.000 kWh


    Genauso rechnet ja auch der HV, da es in diesem Beispiel nur HKV gibt und keine weiteren WMZ.


    Gibt es hingegen weitere Verbrauchsstellen, die mit WMZ gemessen werden, müssen die natürlich im Zuge der Vorwegabnahme zuerst vom Gesamtverbrauch abgezogen werden.


    Zahlenbeispiel:

    Gesamterbrauch für Heizung (ohne Warmwasser): 20.000 kWh

    WMZ-Wert Fußbodenheizung: 5.000 kWh

    HKV-Wert Heizkörper 1: 250

    HKV-Wert Heizkörper 2: 75

    HKV-Wert Heizkörper 3: 175

    Gesamt-HKV aller Heizkörper: 500


    1 HKV-Wert entspricht demnach (20.000 kWh - 5.000 kWh) / 500 HKV-Werte = 30 kWh / HKV-Wert

    Jetzt die einzelnen HKV-Wert nur noch mit dem Ergebnis 30 kWh multiplizieren und du erhältst den Verbrauch in kWh pro Heizkörper:


    Fußbodenheizung: 5.000 kWh

    Heizkörper 1: 250 * 30 kWh = 7.500 kWh

    Heizkörper 2: 75 * 30 kWh = 2.250 kWh

    Heizkörper 3: 175 * 30 kWh = 5.250 kWh


    Ich hoffe ich habe das einigermaßen verständlich rübergebracht.

  • Ich hoffe ich habe das einigermaßen verständlich rübergebracht.

    Sehr gut beschrieben! Nur diese Methodik ist leider in keiner Heizkostenverordnung hinterlegt, zumindest habe ich es noch nicht gefunden.


    Buhl hat ja gesagt, dass ich das selber ausrechnen soll, einen Hinweis wie, auch da Fehlanzeige.


    Mal sehen wie ich es mache, Danke für deine Idee.

  • Nur als Randinformation.

    Win-Casa soll so eine gemischte Abrechnung von HKV und WMZ in der kommenden Version 2022 beherrschen.

    Mal schauen wie das dann aussehen wird.


    Vielleicht tut sich beim HV auch was in diese Richtung.

    Weil so ungewöhnlich ist das ja nicht, dass HKV und WMZ gleichzeitig in einem Objekt vorhanden sind.

  • Genauso rechnet ja auch der HV, da es in diesem Beispiel nur HKV gibt und keine weiteren WMZ

    Ich habe ja das Problem, in dieses Forum so zu kommen, dass ich alle Beiträge sehen kann. Wie oft ich "Aktualisierungen" mache, das Blatt ist voll Strichlinien ;)


    Nun bleibt nur noch eine Frage offen, wie du das darstellen willst.


    Beispiel ein HKV hat laut Ableseprotokoll 100 EH Verbrauch, was ja dokumentiert wurde, bevor du etwas ausrechnen kannst. Mal angenommen, diese 100 EH müsstest du mit einer Summe 40 (kWh) multiplizieren.

    Mal abgesehen, dass man solche Faktoren nicht aufzeichnen kann, es gibt keine EHkWh oder kWhEH, wie willst du das dann dem Mieter erklären, dass dieser HKV nicht 100 EH sondern 4000 EH hat. In der HK-Abrechnung würde hinter den Verbrauchszahlen kein kWh sondern EH stehen.


    Da meine ich, dass das alles auf einem sehr wackeligen Podest steht, was von der HKV nicht abgesegnet ist.

  • Da meine ich, dass das alles auf einem sehr wackeligen Podest steht, was von der HKV nicht abgesegnet ist.

    Wie soll sonst abgrechnet werden ? Diese Konstelation gibt es nun einmal. Alles auf einen Zähler zu bringen, HKV oder WMZ, kann verhältnismäßig teuer werden.

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  • Alles auf einen Zähler zu bringen, HKV oder WMZ, kann verhältnismäßig teuer werden.

    Das verstehe ich nicht, denn vorher hast du zugestimmt, dass man das wie "neuerVerwalter" angab macht, jetzt sehe ich da eine Kehrtwende.


    Wenn man HKV und WMZ zusammen bringt, dann ist das so, wie EH und kWh zusammenzuführen. Was er schreibt ist ja ok, nur wie sage ich es dem Mieter, wenn er eine Ablesequittung bekommt, dass ein HKV EH hat, die nachher um das 40-fache höher sind und wir keine gesetzliche Regelung dazu aufzeigen können. Das ist schlicht unbefriedigend, wie es in dem einen oder anderen Objekt vorliegt.

    Und da es leider in der HKV noch keine dementsprechende Handlungsweise gibt, ist das wachsweich und kann u.U. Ärger geben.

  • Alles auf einen Zähler zu bringen, HKV oder WMZ, kann verhältnismäßig teuer werden.

    Das ist kein Kehrtwende. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, welche unverhältnismäßen Ausgaben auf den Vermieter kommen.

    Jetzt mal "Butter bei die Fische", wie soll Deine Abrechnung ausgeführt werden ?

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  • wie soll Deine Abrechnung ausgeführt werden

    Das weiß ich ja noch nicht. Buhl meinte, zuerst die WMZ ohne HKV ausrechnen und dann die HKV ohne WMZ. Ich werde, sobald mir die Verbrauchszahlen vorliegen, damit anfangen. Bin selbst mal gespannt, wie das gehen soll. Kenne das "Innenleben" des HV schon sehr gut, mal sehen wie ich das gebacken bekomme.

  • Sorry, aber du schmeißt hier so viel über den Haufen.

    Man braucht keine "solchen Faktoren" aufzeichnen, das ist eine Berechnung die jedes Abrechnungsunternehmen so macht.

    Die haben auch keine Zauberfaktoren mit denen sie irgendwas verrechnen. Aber egal.

    Ich klink mich hier aus, weil diese Diskussion zu nichts führt.


    (Ach ja, wie erklärst du dem Mieter, dass bei einer Gasheizung der Zähler einen m3-Verbrauch misst, er aber einen viel höheren kWh Verbrauch dafür berechnet bekommt?)

  • Sorry, aber du schmeißt hier so viel über den Haufen

    Das glaube ich nicht, denn wie ich es angegeben habe, sehe ich deine Berechnung schon machbar, nur - und das habe ich auch geschrieben - wie willst du dem Mieter das beibringen, dass er nicht 100 EH Verbrauch hat sondern vielleicht 4000 EH!


    Es geht hier um die sachgerechte Erklärung, denn dieser Verbrauchsunterschied muss doch erklärbar sein, mehr nicht.

  • wie willst du dem Mieter das beibringen, dass er nicht 100 EH Verbrauch hat sondern vielleicht 4000 EH!

    Das ist doch nicht richtig, die Einheiten bleiben nachvollziehbar an jedem Heizkörper. In Hintergrund werden nur die kWh auf einen Nenner zum Wärmemengenzähler gebracht.

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