Hallo,
ich bin Vermieter und habe in eine Küche für eine Eigentumswohnung gekauft.
Ich kann die Küche über 10 Jahre abschreiben (Abschreibung auf vermietete Einrichtungsgegenstände). Gebe ich hier den kompletten Rechnungsbetrag ein (Küche + Lohnkosten) oder muss ich die Lohnkosten separat unter "Allgemeine Ausgaben - Handwerker" eintragen?
Vielen Dank und Viele Grüße,
Florian