Homeoffice - Arbeitzimmer

  • Hallo zusammen,


    Corona bedingt wurde mein Frau im März 2020 in das Homeoffice geendet .

    Hierzu hat unser kleines Arbeitszimmer genutzt. Daher wollten wir dieses auch steuerrechtlich absetzen.


    Hierzu jetzt meine Frage, wir haben nun eine 2. „Monierung“ vom Steueramt erhalten. Sie wollen vom Arbeitgeber eine Bescheinigung „dass für die durchgeführte Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und ihr Arbeitszimmer der Mittelpunkt der Tätigkeit darstellt“


    Der Arbeitgeber hat hierzu nur eine Bescheinigung über das Homeoffice ab März gesendet und kann bzw möchte keine andere ausstellen. Diese soll bei allen anderen MitarbeiterInnen gereicht haben…..

    . Laut Steueramt reicht das offensichtlich nicht, da ich gleichen Text wieder erhalten habe.


    Was tun? Ich bin total Ratlos.


    Danke für eure Unterstützung


    Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Der Arbeitgeber hat hierzu nur eine Bescheinigung über das Homeoffice ab März gesendet und kann bzw möchte keine andere ausstellen. Diese soll bei allen anderen MitarbeiterInnen gereicht haben…..

    Für den Ansatz der Homeofficepauschale, aber nicht für die Anerkennung eines Arbeitszimmers. Das sind steuerlich gesehen unterschiedliche Dinge.

    Laut Steueramt reicht das offensichtlich nicht, da ich gleichen Text wieder erhalten habe.

    Der Punkt ist: man kann entweder nur ein Arbeitszimmer absetzen oder die Homeoffice-Pauschale. Beides geht nicht.

    Für die Absetzung eines Arbeitszimmers gelten strenge und besondere Bestimmungen, und diese Voraussetzungen sind wohl nicht erfüllt sind.

    Für die Ansetzung der Homeoffice-Pauschale hingegen reicht die Bestätigung Deines Arbeitgebers. Also vergiss das Arbeitszimmer (das ist bei der Homeoffice-Pauschale egal, ob das im Schlafzimmer oder sonst wo war) und setze die Homeoffice-Pauschale an.

  • Vor ab... danke!


    Allerdings war es kein Schlafzimmer sondern tatsächlich ein knapp abschließbar 7qm² großes Arbeitszimmer. Das Arbeitszimmer wurde auch ausschliesslich zum arbeiten genutzt.


    Es mag komisch klingen ... Aber zu verschenken habe ich nichts.

    Welche strengen Punkte müssen denn noch erfüllt sein?


    Extra Zimmer, abschließbar etc...

    • Offizieller Beitrag

    Allerdings war es kein Schlafzimmer sondern tatsächlich ein knapp abschließbar 7qm² großes Arbeitszimmer. Das Arbeitszimmer wurde auch ausschliesslich zum arbeiten genutzt.

    Das ist mir klar. War nur ein Beispiel, da es beim Homeoffice egal ist, ob Du in einem separatem Büro zu Hause arbeitest oder von der Couch.

    Welche strengen Punkte müssen denn noch erfüllt sein?

    Arbeitszimmer: erforderlich oder nicht - Welche Voraussetzungen gibt es?
    Oft streicht das Finanzamt das Arbeitszimmer aus der Steuererklärung: Der Raum sei nicht erforderlich. Wann ist der steuerliche Abzug erlaubt?
    www.buhl.de

    • Offizieller Beitrag

    Welche strengen Punkte müssen denn noch erfüllt sein?

    Sie wollen vom Arbeitgeber eine Bescheinigung „dass für die durchgeführte Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und ihr Arbeitszimmer der Mittelpunkt der Tätigkeit darstellt“

    Und damit haben die dortigen Mitarbeiter durchaus recht.


    Welche strengen Punkte müssen denn noch erfüllt sein?

    Das kann man doch überall nachlesen. Auch in jeder unterstützenden Steuersoftware. U.a. eben ein räumlich abgeschlossener Raum , der nahezu ausschließlich beruflichen Zwecken dient.


    Der Arbeitgeber hat hierzu nur eine Bescheinigung über das Homeoffice ab März gesendet und kann bzw möchte keine andere ausstellen.

    Womit das Thema durch wäre.


    Diese soll bei allen anderen MitarbeiterInnen gereicht haben…..

    Mit der Formulierung aber nicht für ein häusliches Arbeitszimmer.

  • Das FA wollte dieses Schreiben dieses Jahr auch von mir.


    Dadurch, dass ich seit Ewigkeiten ein Arbeitszimmer für meine nebenberufliche Tätigkeit absetze und ich coronabedingt in meinem Hauptberuf ebenfalls zum HomeOffice verdonnert wurde, habe ich angegeben, dass ich das Arbeitszimmer 2020 zu 60% für den Hauptberuf genutzt habe (durch Corona sind in meinem Gewerbe viele Aufträge weggebrochen, daher war der hauptberufliche Anteil rel. hoch).


    Aus meiner Sicht war dieser Schritt logisch, da das Arbeitszimmer eh schon vorhanden und beim FA bekannt war. Jetzt habe ich aber die Befürchtung, dass das komplett gestrichen wird, da ich von meinem AG keinen Teleheimarbeitsplatz verordnet bekommen habe. Dieser hat sich lediglich an den Vorgaben der Regierung orientiert und alle, solange nichts dagegensprach, ins HomeOffice geschickt. Nur mit einer guten Begründung war es möglich, zur Regelarbeitsstätte zu fahren (kein Platz zuhause, kein Internet, gesundheitliche Hürden, etc.)


    Ich habe keine Ahnung, wie ich dieses Dilemma auflösen kann und kann nur hoffen, dass mir der nette FA-Mitarbeiter dabei helfen kann.

  • Warum sollte das Arbeitszimmer gestrichen werden? Du gibst statt der Homeoffice-Pauschale einen Teil deines Arbeitszimmers als nebenberuflich genutzt an, was der Wahrheit entspricht nach deinen Angaben.

    Was nach deiner Beschreibung unklar ist: das Arbeitszimmer war nicht für die gewerbliche Tätigkeit, sondern für die unselbständige Tätigkeit anerkannt? Wäre etwas ungewöhnlich, denn in der Regel stellt der Arbeitgeber ja einen Arbeitsplatz zur Verfügung. Und wenn du deine gewerbliche Tätigkeit als "Haupttätigkeit" bezeichnest, wäre es nach meiner Meinung eigentlich diese, für die das Arbeitszimmer überwiegend genutzt wird.