Corona-Soforthilfe - Anteilige Rückzahlung unter nicht steuerbare Umsätze in der EÜR?

  • Hallo zusammen,


    ich bin ziemlich verunsichert und brauche bitte Eure Hilfe.


    Als Kleinunternehmer habe ich letztes Jahr die Corona-Soforthilfe in Anspruch genommen.

    Ich habe 9000€ im April erhalten und habe im Dezember 7000€ zurückgezahlt. Zufluss und Abfluss im gleichem Veranlagungsjahr.


    Bei der Erstellung meiner Steuer habe ich alle Daten in mein WISO Steuer-Sparbuch 2021 eingetragen.

    Irgendwie beschleicht mich ein komisches Gefühl, wenn ich auf die Anlage EÜR schaue.


    Bitte verzeiht vorab, dass ich die Buchhalterischen Begrifflichkeiten nicht so draufhabe.

    Ich bin besorgt, dass die 7000€ zurückgezahlte Corona-Soforthilfe "künstlich" meinen Umsatz in die Höhe schnellen lässt und ich somit Ust.-pflichtig werde da der Betrag die Kleinunternehmerregelung überschreitet.

    Ich bin der Meinung, gelesen zu haben, dass es sich bei der Soforthilfe umsatzsteuerlich um sogenannte echte nichtsteuerbare Zuschüsse handelt.


    Ist das richtig? Ist die Corona-Soforthilfe vom Ust. nicht betroffen?


    Irgendwie stehe ich auf dem Schlauch und komme mit unserer schönen Sprache nicht klar und traue mich nicht was falsch zu machen.

    Wie gebe ich dies ins WISO Steuer-Sparbuch 2021 ein?


    Welchen Betrag gebe ich bei der Frage "Darin enthaltene Corona-Soforthilfen" in Bezug auf die gesamten Betriebseinnahmen in 2020 ein?


    Den Betrag welchen ich April erhalten habe (9000€)

    oder

    den Betrag welche ich letztendlich 2020 behalten habe (2000€)?


    und


    welchen Betrag gebe ich bei der Frage "Davon nicht steuerbare Umsätze" in Bezug auf den obigen Wert an?


    Gebe ich:

    1. die gesamten 9000€ erhaltene Soforthilfe als nicht steuerbar ein

    2. die 2000€ welche ich behalten habe als nicht steuerbar ein

    oder die

    3. zurück gezahlten 7000€ als nicht steuerbar ein


    Siehe bitte beigefügtes Bild.


    Wenn ich mich nach dem Zufluss/ Abfluss Prinzip orientiere sowie der Annahme, dass die Soforthilfe ein nicht nichtsteuerbarer Zuschuss ist macht für mich am meisten Sinn:


    Darin enthaltene Corona-Soforthilfen: 9000€

    Davon nicht steuerbare Umsätze: 9000€


    Liege ich richtig?


    Ich danke Euch vorab für Eure freundliche Unterstützung.


    Beste Grüße


    Sepp


    • Offizieller Beitrag

    Antworten auf häufig gestellte steuerliche Fragen (FAQs) im Zusammenhang mit dem Corona-Virus - Quelle: Niedersächsisches FinMin

    Anlage Corona-Hilfen - Quelle: Buhl steuernsparen.de


    1. die gesamten 9000€ erhaltene Soforthilfe als nicht steuerbar ein

    Betriebseinnahme


    3. zurück gezahlten 7000€ als nicht steuerbar ein

    Betriebsausgabe


    Eigentlich auch unschwer zu finden, wenn man, wie von uns immer empfohlen, Zeile für Zeile vorgeht:


  • Die Soforthilfe ist kein Umsatz, sondern eine ontige Betriebseinnahmen und wirkt sich schon durch diese Einstufung nicht auf den KU-Status aus.