Steuererklärung: gekaufter Notebook und der Anteil der beruflichen Nutzung

  • Hallo zusammen,ich bin in den letzten Zügen meiner Steuererklärung 2020 und benötige Hilfe hinsichtlich der korrekten Eingabe eines gekauften Notebook und der Anteil der beruflichen Nutzung.


    Seit letztem Jahr/seit Corona arbeite ich pro Woche einige Tage im Büro und einige Tage im Homeoffice. Leider standen keine "beruflichen" Notebooks mehr zur Verfügung und ich arbeite an den Homeoffice-Tagen mit meinem eigenen vorhandenen und seit November mit dem neu gekauften Notebook (eine Bescheinigung meines AG, dass wir mit unserem privaten Eigentum arbeiten, liegt vor).

    Den Kaufpreis des Notebook habe ich komplett (799 Euro) im vorgesehenen Bereich unter Arbeitsmittel erfasst.

    Wie gehe ich nun bei der Berechnung der beruflichen Nutzung vor: berücksichtige ich das Gesamtjahr oder nur zwei Zwölftel, weil ich das Gerät erst in 11/2020 gekauft habe?

    Leider hilft mir "Tipps zur Eingabe" an dieser Stelle nicht weiter. :)


    Danke vorab.


    Viele Grüße

  • Wie willst du für ein Jahr aufteilen, wenn das Notebook erst im November gekauft wurde? Die Berechnung muss getrennt erfolgen für das "alte" Notebook und das "neue" Notebook".

    • Offizieller Beitrag

    Wie gehe ich nun bei der Berechnung der beruflichen Nutzung vor: berücksichtige ich das Gesamtjahr oder nur zwei Zwölftel, weil ich das Gerät erst in 11/2020 gekauft habe?

    Nein, es geht hier meines Wissens nach nur um den Anteil der Nutzung in den Zeitraum ab Kauf.

  • Sorry, für späte Reaktion...

    Es geht letztendlich nur um den Anteil der beruflichen Nutzung.


    Ich habe jedoch vermutlich die richtige Lösung gefunden:

    bei Kauf einen Wirtschaftsgut im laufenden Jahr wird monatlich abgeschrieben.

    Demnach setze ich das für die Berechnung der berufliche Nutzung gleich und errechne meinen beruflichen prozentualen Anteil ab November und nicht ab Beginn coronabedingtem HO.


    Danke