Studienkosten - Frage zu Verlustvortrag

  • Hallo liebe Community,


    ich habe mich in letzter Zeit mit dem Thema Verlustvortrag beschäftigt und hätte einige Fragen dazu. Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir einige Ratschläge geben könntet. :)


    Ich habe von 10/2017 bis 10/2019 im Master studiert und hatte dabei sehr hohe Studienausgaben. Gleichzeitig war ich auch durchgehend als Werkstudent beschäftigt und hatte geringe Einnahmen, die aber kaum etwas kompensieren konnten. Deshalb war ich leider gezwungen, einen hohen Studienkredit aufzunehmen...

    Aufgrund meiner Beschäftigung als Werkstudent musste ich für jedes Jahr eine Steuererklärung einreichen und habe natürlich nicht gewusst, dass es so etwas wie einen Verlustvortrag gibt. Deshalb habe ich auch nur einen geringen Anteil der während des Studiums anfallenden Kosten in die Steuererklärungen eingetragen.


    Nun ist es so, dass ich seit 07/2020 als Arbeitnehmer beschäftigt bin und erst jetzt über die Verlustvortrag-Thematik erfahren habe. :rolleyes: Das habe ich auch nur deshalb erfahren, weil ein Beratungsunternehmen auf mich zugekommen ist; der Staat scheint scheinbar die Studierenden darüber nicht aktiv aufklären zu wollen (zumindest wurde an unserer Universität nie etwas darüber berichtet). Nun ist es leiderso und ich würde gerne zumindest für das Jahr 2019 die Verluste korrigieren, da ich in diesem Jahr besonders hohe Ausgaben hatte und auch im Nachhinein durch Corona in arge finanzielle Schwierigkeiten geraten bin.


    Meine Frage wäre nun, wie die Chancen stehen, dass mir das Finanzamt eine Korrektur meiner Steuererklärung von 2019 gewährt. Ist es im Hinblick auf Corona irgendwie möglich, hier einen "Härtefallantrag" zu machen? Wie würde ich vorgehen?


    Ich weiß, dass einige nun mit dem Kopf schütteln und sagen werden "selbst Schuld". Und ja, das bin ich wohl auch. Aber das Studium hat so viel Kraft, Energie und Geld gekostet, dass ich einfach nie wirklich die Möglichkeit hatte, mich mit dem Thema Steuern groß zu beschäftigen. Und aktive Aufklärung seitens des Staates scheint es auch nicht geben. Hingegen müssen Beratungsunternehmen an unserer Universität herumlaufen und Studienabgänger:innen aufklären...


    Grüße

    blueberry

    • Offizieller Beitrag

    Das habe ich auch nur deshalb erfahren, weil ein Beratungsunternehmen auf mich zugekommen ist; der Staat scheint scheinbar die Studierenden darüber nicht aktiv aufklären zu wollen (zumindest wurde an unserer Universität nie etwas darüber berichtet).

    Das darf der "Staat" gar nicht, da eine Steuerberatung ausschließlich den steuerberatenden Berufen vorbehalten ist.


    Meine Frage wäre nun, wie die Chancen stehen, dass mir das Finanzamt eine Korrektur meiner Steuererklärung von 2019 gewährt.

    Null, sofern für die Veranlagungszeiträume 2017, 2018 und 2019 bestandskräftige ESt-Bescheide vorliegen.


    Ich weiß, dass einige nun mit dem Kopf schütteln und sagen werden "selbst Schuld".

    Eher Lehrgeld.


    Hingegen müssen Beratungsunternehmen an unserer Universität herumlaufen und Studienabgänger:innen aufklären.

    Wieso müssen? Wenn das wirklich Angehörige der steuerberatenden Berufe sind, was man unter Berücksichtigung des Werbeverbots der §§ 8, 9 des StBerG kritisch sehen muss, dann sicherlich nicht ganz uneigennützig.


    Ansonsten sollte Dir die erweiterte Forumssuche eigentlich alle Fragen in Zusammenhang mit dem Verlustrücktrag/-vortrag beantworten.