Doppelte Haushaltsführung: Mietbeginn vor Arbeitsbeginn Grund für Ablehnung?

  • Hallo allerseits,


    Mein Bescheid für 2020 ist da und meine Angaben zur doppelten Haushaltsführung wurden abgelehnt. Eine berufliche Veranlassung sei nicht gegeben. Keine näheren Gründe sind genannt. der Beamte hatte mich lediglich einige Tage zuvor telefonisch kontaktiert, um noch einige Infos zum Abschluss des BEscheides von mir einzuholen. Da hatte er bereits angemerkt, dass die D.H. nicht genehmigt werden könne, da der Mietvertrag-Beginn vor dem Arbeitsbeginn liege.


    Die Hintergründe sind aber etwas komplexer und teilen sich im Grunde in 2 Phasen:


    1.

    02/20 bin ich Vater geworden und habe zu dem Zeitpunkt in Nürnberg geowhnt&gearbeitet. Die Mutter, mit der ich nicht verheiratet bin, lebt in Coburg. Mit Geburt meines Kindes, habe ich meinen ersten Wohnsitz zur Mutter verlegt und die Nürnberger Wohnung als Zeitwohnsitz angemeldet. Bis zum Beginn meiner Elternzeit im Mai, habe ich diese als D.H. versucht abzusetzen. Vergeblich.


    Scheinbar gelten familiäre Gründe, die einen Wegzug von einer Arbeitsstelle und somit eine D.H. erfordern nicht als hinreichende Bedingung...?


    2.

    Da ich plante nach meiner Elternzeit (Mai-Juli) den Job zu wechseln und in der Nähe meines Kindes eine neue Stelle zu suchen, habe ich in Nürnberg gekündigt (Vertragsende= Ende der Elternzeit). Eine neue Stelle in Bamberg war schnell gefunden. Bereits im April habe ich den Vertrag mit Beginn ab Juli unterschrieben. Zeitgleich habe ich auch eine Wohnung in Bamberg gefunden. Diese war von Lage&Größe so perfekt, dass ich es in Kauf nahm mehrere Monate für eine leere Wohnung zu zahlen. Ich hatte die Wahl; jetzt oder nie.


    Ab Juli war das mein gemeldeter Zweitwohnsitz (Nürnberg wurde aufgelöst) und ich habe versucht die komplette Miete ab April sowie die Famlienheimfahrten ab Juli geltend zu machen. Dies sei aus oben genannten Gründen aber nicht möglich.


    Jetzt frage ich mich: Kann ich wirklich für meine Voraussicht bzw. mich frühzeitig um meinen Kram gekümmert zu haben so "bestraft" werden? Dass die Miete bis Beginn des neuen Jobs nicht anerkannt werden, kann ich ja noch irgendwie nachvollziehen. Aber die Zeit danach? Das finde ich unlogisch.


    Was meint ihr?

    Würde mich über Feedback freuen


    Danke im Voraus

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Doppelte Haushaltsfürhung: Mietbeginn vor Arbeitsbeginn Grund für Ablehnung?“ zu „Doppelte Haushaltsführung: Mietbeginn vor Arbeitsbeginn Grund für Ablehnung?“ geändert.
  • DAnke für den Link. Den Artikel und viele weitere im Netz habe ich bereits durch. Mein Fall kommt nirends explizit vor und auch das Argument des Finanzamtes wird in der Form nirgends erwähnt. Mir kommt es vor, als sei es eher Auslegeungssache.


    ich würde ja sagen..


    Zu 1. Das war eine Wegverlegung. Eine Ablehung ist daher nicht gerechtfertigt


    Zu 2. Ich sehe noch immer keinen Grund weshalb die Reihenfolge der abgeschlossenen Verträge einen Grund für eine Ablehnung darstellt.

    • Offizieller Beitrag

    DAnke für den Link. Den Artikel und viele weitere im Netz habe ich bereits durch. Mein Fall kommt nirends explizit vor und auch das Argument des Finanzamtes wird in der Form nirgends erwähnt.

    Da steht genau, wie letztlich zu verfahren ist.


    Mir kommt es vor, als sei es eher Auslegeungssache.

    Nein.


    Das war eine Wegverlegung.

    Und dazu steht alles in dem verlinkten Buhl-Beitrag.

  • Da steht genau, wie letztlich zu verfahren ist.

    Um es nochmal konkret auf meinen Fall zu beziehen; hier die Zitate aus dem Text, auf die ich mich beziehe und die gegen die Entscheidung des Finanzamtes sprechen...


    1. Phase:

    Geburt meines Kindes, Umzug zur Familie mit neuem Hauptwohnsitz und Beibehaltung der alten Wohnung am Tätigkeitsort als Zweitwohnung:


    "Wohnen Sie bereits in der Nähe Ihres Arbeitsorts, aber entscheiden Sich dazu z.B. mit Ihrer Familie weiter weg zu ziehen, spricht man von einer „Wegverlegung“. Wahrscheinlich ist es für Sie sinnvoll, die alte Wohnung trotzdem zu behalten, um unter der Woche in der Nähe Ihrer Arbeit zu leben. Auch in diesem Fall haben Sie die Entscheidung aus beruflichen Gründen getroffen – die Kosten der doppelten Haushaltsführung sind somit ansetzbar."


    2. Phase: Neuer Job und neue Zweitwohnung


    "Ein doppelter Haushalt kann nur dann vorliegen, wenn Sie vorher schon einen ersten Haushalt hatten. Dieser muss auch weiterhin bestehen bleiben. Dabei ist es egal, ob Sie den Hausstand allein oder mit Ihrem Lebensgefährten oder Ehepartner bewohnen. Der erste Haushalt muss nicht unbedingt Ihr Eigentum sein. Es ist ausreichend, wenn Sie im Haushalt mitbestimmen und über die Wohnräume und Einrichtungen verfügen können. Darüber hinaus ist eine finanzielle Beteiligung am Hausstand erforderlich."


    Nach meiner Auffassung sind alle Punkte für meinen Fall zumindest ab Beginn meiner neuen Arbeit erfüllt.


    Nun bleiben nur 2 Fragen:


    1. Wie kommt der Beamte -wenn die Sache so klar scheint- auf die Idee, die D.H. in beiden Fällen als nicht beruflich veranslasst abzulehnen.


    2. Die neue Wohnung wurde aufgrund der beruflichen Umorientierung gemietet. Was spricht nun dagegen auch den Miet-Zeitraum vor Beginn der Arbeitstätigkeit abzusetzen? Chronologisch gesehen bestand der Hauptwohnsitz bei meinem Kind VOR Anmietung der Zweit-Wohnung.

    • Offizieller Beitrag

    Wir machen hier im Forum keine Steuerberatung, da wir diese nach dem Steuerberatungsgesetz auch gar nicht leisten dürfen. Ich habe Dir eine Fundstelle gegeben, die das sehr gut erklärt. Den Rest musst Du dann regeln oder eben einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe hinzuziehen. Ich bitte um Verständnis dafür.


    Ansonsten dazu auch: R 9.11 LStR, insbesondere auch R 9.11 (2) LStR bzw. auch H 9.11 (5-10 LStH)

  • Schon klar, Ich hatte gehofft im Forum etwas Erfahrungen austauschen zu können oder Meinungen zu hören. Das sehe ich nicht als Steuerberatung, wenn man sich "privat" im Netz austauscht. Schade, dass sich sonst niemand meldet, um meine eigene Einschätzung bzw die Entscheidung des Fianzamtes zu kommentieren.


    Aber immerhin... ich hatte heute KOntakt mit dem besagten Beamten und der hatte nach kurzer Erläuterung meinerseits eingeräumt die Sache nochmal prüfen zu wollen. Jetzt werde ich nochmal Einspruche einlegen und den Sachverhalt erneut schildern. Bin gespannt, wo es bisher gehapert hat...

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.