Berechnung häusliches Arbeitszimmer - Abweichung Programm zu versendeter Erklärung

  • Mein Problem ist folgendes:

    Ich bin im laufenden Einspruch gegen meinen Bescheid wegen der Berechnung der Kosten des Arbeitszimmers.


    WISO Steuersparbuch 2021 meldet mir in der Prüfung des Bescheides eine Abweichung von 1.397,- EUR zwischen Amt (1.513,-) und Programm (2.910,-).

    Diese 2.910,- sind wohl die aufgerundeten und im Programm ersichtlichen 2.909,13 EUR welche "Auf berufliche Zwecke entfallen".

    --> Also Einspruch eingelegt mit Bitte zur Prüfung und Korrektur oder Aufschlüsselung der Berechnung.


    Nun erhalte ich vom Amt die Aussage, dass keinerlei Änderungen an den abgegebenen Zahlen gemacht wurden und die 1.513,- wie übermittelt in Anlage N angenommen wurden. Und tatsächlich sehe ich in "meiner Kopie" der erstellten Steuererklärung erst jetzt leider, dass das häusliche Arbeitszimmer mit 1.513,- angegeben ist in der übermittelten Erklärung.


    Wie kommt das zu Stande bzw. warum erwartet das Programm in der Prüfung des Bescheides 2.910,- wo es doch genau die 1.513,- übermittelt hat anscheinend?

    Und vor Allem: wie kann ich nun verstehen welche Zahlen dahinter stecken?

    Das Haus wurde 2018 gekauft, und es ist das erste Mal, dass das Amt Kosten für das Arbeitszimmer annimmt.

    Hat das was mit den nachträglichen Herstellungskosten zu tun ggfls?

    Was fließt denn alles in die 1.513,- EUR ein die das Programm an das Amt übermittelt?


    Bleibts gesund

  • was hier vom Programm berechnet wurde, können wir dir sicher nicht sagen, denn wir kennen deine Zahlen nicht. Die Berechnung lässt sich doch prüfen, wenn du im Menü Einkommensteuer 2020 auf "Berechnung" klickst. Dort bekommst du detailierte Berechnungen zu jedem Posten.

  • Danke für den Hinweis. So konnte ich nachvollziehen, dass die Software nun die 2.909,13 anzeigt und demnach auch übermitteln würde.


    Die Daten der Erklärung müssen wohl fehlerhaft oder nicht vollständig gewesen sein vor der ersten Übermittlung.

    Ich habe die Anlage N nun erneut nachgereicht.