Hallo zusammen,
es ist keine direkte Frage, welche die Steuersoftware betrifft, aber ggf. kann jemand helfen oder Erfahrungen austauschen, da mittlerweile immer mehr die sog. Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück herangezogen wird, was m.E. zu völlig unrealistisch hohen Bodenwerten führt (in jedem Fall in Ballungsräumen), so dass nur noch ein kleiner Teil auf eine Wohnung entfällt, die bei Vermietung entsprechend abgeschrieben werden kann.
In meinem Fall ist es so, dass eine neu erworbene Immobilie in Hamburg (Baujahr c. 1970, Kauf in 2020) vermietet wird und wir im Kaufvertrag keine gesonderte Aufteilung zwischen Wohnungs- und Grundstückspreis getroffen haben (in der Vergangenheit hatten wir nie Probleme bei einer "fairen" Aufteilung ggü dem Finanzamt gehabt, oft war dies 10-20% Bodenwert und 80-90% für die Wohnung in früheren Fällen bei anderen Wohnungen - Schätzung erfolgte Pi mal Daumen).
Das Finanzamt hat nun erstmalig o.g. Verfahren angewendet (für die, die es nicht kennen: Hierbei wird der m² Preis des Bodens (Bodenrichtwert) genommen und mit der Gesamtfläche des Objektes/der Objekte multipliziert und dann entsprechend zum Miteigentumsanteil ins Verhältnis gesetzt. Für die Wohnung werden die typischen Herstellungskosten (THK) herangezogen vom Baujahr. Diese beiden Werte werden zueinander ins Verhältnis gesetzt).
In meinem Fall kommt bei einer "Standardwohnung" von c. 60 m² in einem Mehrfamilienhaus mit einem Miteigentumsanteil um die 1% ein Bodenwert von c. 85% heraus und nur 15% für die Wohnung. Somit wird p.a. fast nichts mehr abgeschrieben. Ehrlich gesagt fehlen mir da die Worte und es erscheint völlig unlogisch (bei also EUR 200.000 Kaufpreis entfallen EUR 170.000 auf den Boden und nur EUR 30.000 auf die Wohnung!). Wer sich das ausgedacht hat muss vom Finanzministerium auf jeden Fall Mitarbeiter des Jahres geworden sein, denn so sinken die Steuererstattungen erheblich.
Wenn man im Internet danach googelt findet man bislang erstaunlich wenig darüber. Es scheint wohl mal eine Klage gegeben zu haben, was bis zum BFH ging, die das System auch bemängelten und vorschlugen einen Gutachter zu beauftragen. Ich vermute nur, das FA wird keinen Gutachter beauftragen und ich will dafür nicht auch noch Geld ausgeben. Aber so richtig viele Hilfen findet man im Netz bislang nicht dazu.
Mein nächster Schritt wäre einen Steuerberater und ggf. Rechtsberater aufzusuchen, aber vielleicht gibt es aus der Community nützliche Tipps, Argumentationen o.ä. die ähnliches erlebt haben?
Vielen Dank!
Steuerwirt