3-Parteien-Haus nur 2 Wasserzähler

  • Auch ich hatte es mir als Neuling mit der Vermieter-Software doch etwas einfacher vorgestellt...


    In dem Haus sind 2 Wohnungen und im EG ein Frisör. Es gibt eine Wasseruhr für das gesamte Haus und eine weitere für den Frisör.

    Mehr Wasserzähler sind nicht vorhanden.


    Laut Mietvertrag des Frisörs zahlt der sein Frisch- u. Abwasser über seine Wasseruhr und die Mieter (nach Abzug des Frisör-Verbrauchs) ihr Wasser nach Personenzahl. Wie kann ich das denn nun in der Vermieter-Software umsetzen. Komme da aktuell nicht recht weiter ... Vielleicht gibts ja hier im Forum noch was Erhellendes?


    Mein Gedanke ist, dass das Programm den Verbrauch des Frisörs (Frisch- u. Abwasser) vom Gesamt-Wasserverbrauch abzieht und diesen nur dem Frisör berechnet und den "Rest" nach Personenzahl für die beiden Mietparteien umlegt. Nur - mir fehlt die Lösung dazu. ?(


    Ich könnte natürlich auch den Wasserverbrauch des Frisörs außerhalb dieser Software, z. B. mit Excel, separat berechnen und diesen dann als Rechnung mit direkt zuzuordnenden Nebenkosten einstellen. Müsste dann aber statt des tatsächlichen Zählerstandes des Hauptzahlers den um den Verbrauch des Frisörs reduzierten m³-Betrag dort angeben. Wäre auch nicht so elegant ...

  • Vielleicht gibts ja hier im Forum noch was Erhellendes?

    Nun, mit dem Vermieter kann man das nicht so direkt machen, denn es ist ein "einfaches" Softwärechen....


    Beim Hausverwalter kann man schon einige Schritte mehr machen. Nur sollst du wissen, dass laut Betriebskostenverordnung, wenn mehr als 1 Wasserzähler fehlt, nach Wohnfläche abgerechnet werden muss. Nur dann, wenn im Mietvertrag steht, dass das nach Personen (was ja auch logischer ist) abzurechnen ist, kannst du das machen.

    Und dann ist noch etwas zu bedenken. Es gibt Messdifferenzen zwischen Hauptwasserzähler, der fängt bei ca. 7 l/h an zu zählen, und den Wohnungswasserzählern. Daher kann nie die Summe Hauptwasseruhr abzgl. Frisörverbrauch den der Mieter sein. Hier kannst du es nur über eine Messdifferenzberechnung, die vorgegeben ist, berechnen.

    Also mit dem Vermieter geht das nicht, mit dem Hausverwalter kann man das darstellen.

  • Danke für deine Hilfe.
    Da habe ich wohl schon am Anfang bei der Auswahl des Programms einen Fehler gemacht ...