Rückerstattung nach Überbezahlter Rechnung richtig verbuchen

  • Hallo!


    Nach einer Rechnungskorrektur zur umgekehrten Umsatzsteuerzahllast hin fordert der Kunde die überbezahlte USt zurück. Im System kann ich nur unter "als Kundenguthaben" oder "Zuschlag" vermerken. Wie soll ich hier vorgehen, da beides nicht wirklich zutreffend ist? Zunächst als Kundenguthaben anlegen und dann Rückerstattung über Debitorenkonto buchen?


    Vielen Dank im Voraus.

  • Die Rechnung wurde ursprünglich mit Umsatzsteuer erstellt, dann reichte der Kunde nachträglich die §13b-Bescheinigungen ein, hatte die Rechnung aber schon überwiesen, wollte neue Rechnungserstellung mit Verweis auf §13b sowie die Rückerstattung der Umsatzsteuer. Gutschrift der Rechnung ist erfolgt, neue Rechnung erstellt und Zahlungseingang verbucht. Auch die Umsatzsteuer wurde zurück überwiesen. Mir ist nur leider nicht klar, unter was ich 1. den Überbetrag vom Rechnungseingang und 2. die Rücküberweisung korrekt erfasse.

  • OK, lass mich das noch mal zusammenfassen.

    Ich verstehe das so, dass die Zahlungen mit den Rechnungen übereinstimmen. Demnach gibt es keine Überzahlung. Du musst an sich "nur" die Zahlungen der Rechnung zuordnen. Es ist ja nichts weiter passiert als das die korrekte 13b-Rechnung bezahlt wurde. Ich glaube, du siehst gerade den Wald vor lauter Bäumen nicht.


    Du hast 119 Euro in Rechnung gestellt und 119 Euro erhalten. Du hast 119 Euro gutgeschrieben (storniert), gleichzeitig 100 Euro in Rechnung gestellt und 19 Euro zurück überwiesen. Ergo hast Du 100 Euro erhalten, die du der 100-Euro-Rechnung zuordnest. Dass sich die 100 Euro aus +119 und -19 ergeben, kommt auf das Gleiche hinaus, du ordnest beides der §13b-Rechnnung zu, die damit als bezahlt gilt.


    Das war es an sich schon.

    Die anderen beiden Rechnungen, wovon eine die Stornorechnung ist, bleiben unberührt. Eine Zahlungszuordnung dazu kann es nicht geben, denn der Sinn der Stornierung ist ja, dass die ursprünglich falsche Rechnung ungeschehen gemacht wird. Die beiden Rechnungen bleiben als unbezahlt stehen. Falls es dich stören sollte, kannst du sie auf uneinbringlich setzen oder im Verrechnungskonto fiktive Zahlungen zuordnen, selbstverständlich zur gleichen Zeit, damit sie sich in der USt-VA aufheben. Letztere Variante ist natürlich mit Erklärungsbedarf verbunden, da rein technisch motivierte Luftbuchungen erzeugt werden.

  • Ist doch viel zu umständlich.


    Storniere die erste 119 Rechnung, damit wird sie als bezahlt gesetzt zusammen mit dem Storno.


    Erstelle eine neue 100,- Rechnung samt richtigen Angaben, Steuer UID etc.


    Über Splittbuchung buche


    119,- Zahlung rein

    19,- Zahlung raus

    100,- Rechnung.


    Alles gebucht und sauber.


    …und keine fiktiven Sachen die einem auf die Füße fallen.


    Und du musst die erste Rechnung stornieren und ungültig machen. Der Geschäftsvorgang wird damit aufgehoben und neu begonnen mit der 100,- Rechnung.