Wo Abschreibung Garage nach § 7 EStG - Eintragung im WISO-Programm?

  • Hallo,


    ich habe ein kleines Problem: Ich habe schon im 2. Jahr vom FA die Rückmeldung erhalten, ich habe meine Garage an der falschen Stelle eingetragen. Es gab wieder Rückfragen. Ansetzbar ist der Betrag, aber ich muss ihn an einer anderen Stelle eintragen. Leider finde ich nicht genau wo. Die lineare Abschreibung des Gebäudes ist erfasst. Die Garage ist 2017 erstellt worden, kann abgeschrieben werden, aber wo im Programm kann ich sie eintragen??? Rückmeldung vom FA: " Bitte erfassen Sie diesen Wert künftig gemeinsam mit der Gebäude-Abschreibung als Abschreibung nach § 7 EstG" ( Dort ist aber keine weitere Möglichkeit etwas zu erfassen, außer Wohnraumneubau.. Oder Sonderabschreibung nach§7h... ect...)


    DANKE für die Hilfe

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Abschreibung Garage nach § 7 EstG - Eintragung im Wiso- Programm - Wo???“ zu „Wo Abschreibung Garage nach § 7 EstG - Eintragung im Wiso- Programm?“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Sicherlich nicht im WISO-Vermieter.

    Verschoben. ;)


    Bitte erfassen Sie diesen Wert künftig gemeinsam mit der Gebäude-Abschreibung als Abschreibung nach § 7 EstG" ( Dort ist aber keine weitere Möglichkeit etwas zu erfassen, außer Wohnraumneubau.

    Z.B.:

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Wo Abschreibung Garage nach § 7 EstG - Eintragung im Wiso- Programm?“ zu „Wo Abschreibung Garage nach § 7 EStG - Eintragung im WISO-Programm?“ geändert.
  • Danke! Dort steht allerdings der Abschreibungsbetrag vom Wohngebäude drin ( Erwerbsjahr 2008) Und dort kann ich keine weitere Maske öffnen.

    In den Untermasken

    Wenn ich den AbschreibungsBetrag um den von der Garage nun einfach kommentarlos erhöhe, kommen sicher wieder Rückfragen vom FA....

    Gäbe es da noch eine andere Möglichkeit oder ein Kommentarfeld zum einfügen?

    • Offizieller Beitrag

    Danke! Dort steht allerdings der Abschreibungsbetrag vom Wohngebäude drin ( Erwerbsjahr 2008) Und dort kann ich keine weitere Maske öffnen.

    Die Software kann zu einem Objekt nur eine AfA programmunterstützt berücksichtigen. Alles andere muss man manuell anpassen.


    Wenn ich den AbschreibungsBetrag um den von der Garage nun einfach kommentarlos erhöhe, kommen sicher wieder Rückfragen vom FA....

    Warum sollten die nachfragen, denn die haben es Dir doch so geraten?


    Gäbe es da noch eine andere Möglichkeit oder ein Kommentarfeld zum einfügen?

    Da gibt es in der Software z.B. die ergänzenden Angaben, in denen man die Berechnung kurz anmerken kann. Oder man macht ein gesondertes Begleitschreiben zur Erklärung, das man in der Software ankündigen und erstellen kann.