Liebe Community,
ich habe zu meiner Frage bislang noch keinen Eintrag entdecken können - womöglich, weil sie etwas absurd ist.
Ich spiele mit dem Gedanken, mir für berufliche Zwecke ein Smartphone zuzulegen. Die Anschaffungskosten liegen bei 1.149 EUR und damit über dem Grenzwert für eine Sofortabschreibung i.H.v. 952 EUR. Möchte ich nun 100% der Kosten ansetzen, müsste ich das Gerät nach meiner Kenntnis über fünf Jahre / 60 Monate abschreiben. Es ist unwahrscheinlich, dass ich das Gerät so lange einsetze. Ich bin daher der Auffassung, dass ich das Handy gar nicht vollständig absetzen könnte, da mit hoher Wahrscheinlichkeit nach zwei bis drei Jahren das Nachfolgegerät an dessen Stelle treten würde (unter Annahme von drei Jahren blieben 40% = 459,60 EUR "ungenutzt").
Meine Frage ist daher: Kann ich in meiner Steuererklärung auch einfach nur 952 EUR ("ungenutzter" Anteil = 197 EUR / 17%) ansetzen und das Gerät in einem Jahr gleich voll abschreiben, obwohl es eigentlich teurer war?
Erreiche ich das Ziel, indem ich in der Erklärung nur eine betriebliche Nutzung von 80% (steigert womöglich auch die Akzeptanzchancen, obwohl tatsächlich zu 100% betrieblich genutzt) angeben würde und damit einen Betrag von nur 919,20 EUR ansetzen würde oder sind zur Klassifizierung "Sofortabschreibung vs. Abschreibung über fünf Jahre" volle 100% des Anschaffungswerts maßgeblich?
Vielen Dank im Voraus für jegliche Auseinandersetzung mit der Frage!