Photovoltaikanlage - Änderung von EÜR in Umsatzsteuerberechnung

  • Hallo zusammen,


    ich habe ein Verständnisproblem beim Wiso Steuer Web. Meine PV-Anlage ist so ausgelegt, dass ich keine Umsatzsteuer zahle, sondern zusätzliche Einkommenssteuer über die EÜR. Jetzt habe ich irgendwie einen Fehler bei mir eingebaut. In der Standardansicht wird mir oben rechts eine Nachzahlung von 416,38 € angezeigt, was nach meiner Schätzung auch hinkommt. Nun wollte ich mir zur Kontrolle die EÜR anschauen und habe deswegen auf den Pfeil neben die Nachzahlung geklickt und dann in dem kleinen Fenster ganz unten "Vollständige Berechnung öffnen". Wenn ich mich recht erinnere war in dieser PDF Datei immer die EÜR enthalten. Diese finde ich hier aber nicht, sondern ich finde als letzte Seite eine "Umsatzsteuererklärung 2020", wo auch "Umsätze zum allgemeinen Steuersatz" aufgeführt sind. Aus meiner Sicht ist das nicht richtig, sondern hier muss anstelle der Umsatzsteuererklärung die EÜR auftauchen. Die Frage ist nun, welches Feld ich falsch ausgefüllt habe, dass dazu führt, das hier eine Umsatzsteuerklärung auftaucht. Ich habe mal einen Ausschnitt von dem EÜR Formular im Steuer Web angehängt, weil ich davon ausgehe, dass hier irgendwas falsch "angekreuzt" wurde von mir.


    Es wäre toll, wenn mir hier jemand einen Tipp geben könnte :)


    • Offizieller Beitrag

    Meine PV-Anlage ist so ausgelegt, dass ich keine Umsatzsteuer zahle, sondern zusätzliche Einkommenssteuer über die EÜR. Jetzt habe ich irgendwie einen Fehler bei mir eingebaut.

    Was hat denn das mit der "Auslegung" der Photovoltaikanlage zu tun? Entweder Du hast zur Umsatzsteuer optiert und der Energieversorger macht entsprechend einen gesonderten USt-Ausweis in seinen Gutschriften oder Du hast nicht zur USt optiert und nimmst die Kleinunternehmerregelung i.S.d. § 19 Absatz 1 UStG in Anspruch. Dann musst Du es dem Programm aber natürlich auch entsprechend vermitteln:


  • Meine PV-Anlage ist so ausgelegt, dass ich keine Umsatzsteuer zahle, sondern zusätzliche Einkommenssteuer über die EÜR. Jetzt habe ich irgendwie einen Fehler bei mir eingebaut.

    Was hat denn das mit der "Auslegung" der Photovoltaikanlage zu tun? Entweder Du hast zur Umsatzsteuer optiert und der Energieversorger macht entsprechend einen gesonderten USt-Ausweis in seinen Gutschriften oder Du hast nicht zur USt optiert und nimmst die Kleinunternehmerregelung i.S.d. § 19 Absatz 1 UStG in Anspruch. Dann musst Du es dem Programm aber natürlich auch entsprechend vermitteln:


    Ah, verstehe. Vielen Dank. Tatsächlich ist das eine offene Frage. Mein Problem ist, dass die Erklärung früher immer von einem Freund gemacht wurde. Der ist jetzt aber leider verstorben. Deswgen mache ich das dieses Jahr selbst und bin noch etwas am tüfteln. Ich habe meinen Einkommenssteuerbescheid von 2019. Dort steht oben drauf "Bescheid für 2019 über Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer vom ...". Dort steht bei der "Berechnung des zu versteuernden Einkommens" "Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Einzelunternehmer". Kann ich dann davon ausgehen, dass die Anmeldung als Kleinunternehmer vorliegt? Ansonsten würden die Einkünfte ja nicht im Bescheid für Einkommenssteuer stehen, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich dann davon ausgehen, dass die Anmeldung als Kleinunternehmer vorliegt?

    Die Kleinunternehmerregelung des § 19 Absatz 1 UStG hat rein gar nichts mit der Einkommensteuererklärung bzw. dem Einkommensteuerbescheid zu tun.


    "Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Einzelunternehmer".

    Dies bedeutet einfach nur, dass insoweit Einkünfte i.S.d. § 15 Einkommensteuergesetz (EStG) gegeben sind. Die Einkünfte sind das Ergebnis der abgegebenen Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).


    Du solltest Dich vielleicht besser an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden.

  • wurde denn vom "Freund" überhaupt jemals eine Umsatzsteuererklärung abgegeben? Diese ist neben der Einkommensteuererklärung und der EÜR die dreitte Erklärung, die im Rahmen von Photovoltaik abzugeben ist (abgesehen von der neuen Regelung der Liebharei, die aber wieder zu anderen Problemen führen kann).

    Hast du dir jemals von deinem Freund (hoffentlich zur Beratung in steuerlichen Fragen auch berechtigt gewesen) erklären lassen, was er so macht, bevor du die Erklärungen unterschrieben hast?

    • Offizieller Beitrag

    Vielen Dank für eure Unterstützung. Ich hab beim Finanzamt nachgefragt, wie das die letzten Jahre angemeldet war und die konnten mir das mitteilen :)

    Und? Die Forenmitglieder und Hilfesteller freuen sich immer über Aufklärung. ;)


    Thema kann geschlossen werden.

    Du hast es mit deinem Klick oben in das Kästchen unter der Überschrift bereits als erledigt erklärt. ;)


  • Vielen Dank für eure Unterstützung. Ich hab beim Finanzamt nachgefragt, wie das die letzten Jahre angemeldet war und die konnten mir das mitteilen :)

    Und? Die Forenmitglieder und Hilfesteller freuen sich immer über Aufklärung.

    Sehr gerne: Die Anlage ist so angemeldet, dass eine Umsatzsteuererklärung gemacht und auch die Umsatzsteuer, die ich vom Netzbetreiber das Jahr über erhalten habe, an das Finanzamt übergeben muss.

    Danke nochmal für eure Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Sehr gerne: Die Anlage ist so angemeldet, dass eine Umsatzsteuererklärung gemacht und auch die Umsatzsteuer, die ich vom Netzbetreiber das Jahr über erhalten habe, an das Finanzamt übergeben muss.

    Danke nochmal für eure Hilfe.

    Also wie von uns eigentlich vermutet. Vielen Dank für die Aufklärung. :thumbup: