Lohn & Gehalt: Übertragung korrigierter Abrechnungen aus dem Vorjahr?

  • Liebe Mitleidende,


    wir verwenden zur Gehaltsabrechnung Lohn & Gehalt 365.


    Im August 2020 (also im letzten Jahr) hat die Krankenkasse, bei der einer unserer Arbeitnehmer versichert ist, "heimlich" die Beiträge erhöht, genauer gesagt: Den Beitragssatz für die Umlage U1. Leider ist uns das erst vorgestern bekannt worden; die Krankenkasse hat uns nicht darauf hingewiesen, und wir sind bis jetzt nicht auf die Idee gekommen, vor jeder Abrechnung routinemäßig erst einmal alle Beitragssätze neu einzuladen.


    Nun würde ich gerne wissen, wie wir mit dem Problem umgehen müssen. Was wir bereits getestet haben:


    - Wir können die betreffenden Monate in der Software neu abrechnen lassen.

    - Wir können für die betreffenden Monate korrigierte Abrechnungen erstellen (am Bildschirm, auf dem Drucker oder in Form eines PDF-Dokuments).

    - Die Neuabrechnung der betreffenden Monate bewirkt, daß die Abrechnung für den aktuellen Monat um die entsprechenden Beträge erhöht wird.


    Unser Problem: Es scheint keine Möglichkeit zu geben, die korrigierten Abrechnungen für die betreffenden 5 Monate erneut zu übertragen. Wie oben erläutert werden die Korrekturen für die Übertragung einfach in Summe auf den aktuellen Monat vorgetragen.


    Haben wir etwas übersehen? Ist das in Ordnung so? Stimmen dann die Jahresbescheinigungen für 2020 trotzdem noch, bzw. werden diese bei einer Neuerstellung korrekt berechnet?


    Viele Grüße und vielen Dank,


    Quantensprung


    P.S. Zur Erheiterung: Ich habe gestern bei dieser Krankenkasse angerufen und gefragt, warum unsere Meldungen für die betreffenden Monate akzeptiert worden sind (es wurde stets genau der gemeldete Betrag abgebucht), obwohl sie doch offensichtlich falsch waren. Das konnte mir niemand erklären ...

  • Moin!


    Bvor Du neue Abrechnungen übertragen kannst, musst Du erst eine Storno-Abrechnung für die entsprechenden Monate machen.

    Die Jahresbescheinigung 2020 kann ja nicht mehr stimmen, wenn die Beiträge erhöht wurden. Also muss die auch neu ....


    Zur Info: Man darf sich leider auch nicht drauf verlassen, dass Lohn&Gehalt immer die aktuellen Beitragssätze hat. Da immer besser bei der KK rückversichern.
    L&G kommt da gerne mal ein Monate später mit den Aktualisierungen.


    Gruß

    Chris

  • Super! Danke für den Tip.


    Ich mußte noch nie eine Storno-Abrechnung machen, deshalb kann ich mir vorstellen, daß ich dabei nochmals Hilfe benötige. In diesem Fall würde ich einen neuen Thread hier aufmachen.


    Viele Grüße, und nochmals danke!


    Quantensprung