Arbeitszimmer und haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Hallo,


    ich habe bisher in meiner Steuererklärung kein Arbeitszimmer angegeben. Handwerkerrechnungen habe ich daher bislang unter haushaltsnahe Dienstleistungen aufgeführt.

    Nun eröffnet sich mir die Möglichkeit ein Arbeitszimmer steuerlich geltend zu machen, was mir, im Falle der Handwerkerrechnungen, die Möglichkeit bietet auch die Materialkosten abzusetzen.

    Ob sich der Aufwand für die Anmeldung eines Arbeitszimmers lohnt wollte ich im Planspiel herausfinden.

    Nun habe ich (außerhalb des Planspiels) die Lohnkosten der Handwerkerrechnungen bereits erfasst. Im Abschnitt Verwaltung (nur im Planspiel) habe ich die Handwerkerrechnungen inkl. Materialkosten erfasst. Das Steuersparbuch moniert dies jedoch nicht in der Plausibilitätsprüfung, was ich eigentlich erwartet hätte. Oder kann man die Handwerkerrechnungen etwa an beiden Stellen angeben?

    Mich wundert es deshalb, weil ich einen Hinweis erhalte, dass bspw. die Home-Office Pauschale nicht parallel zum Arbeitszimmer geltend gemacht werden kann.


    Unschönheit im Steuerprogramm oder tatsächlich möglich?


    Viele Grüße

    Björn

    • Offizieller Beitrag

    Das Steuersparbuch moniert dies jedoch nicht in der Plausibilitätsprüfung, was ich eigentlich erwartet hätte.

    Wie denn? Es weiß doch nicht, welche Rechnungen Du wo ansetzt. Da bist Du schon selber für verantwortlich.


    Oder kann man die Handwerkerrechnungen etwa an beiden Stellen angeben?

    Das ergibt sich doch schon aus dem § 35a EStG. Soweit das Werbungskosten oder Betriebsausgaben sind, sind die beim §35a EStG abzugrenzen. Und damit das Programm das kann, muss man eben auch differenzierter eingeben.

    • Offizieller Beitrag

    Nun habe ich (außerhalb des Planspiels) die Lohnkosten der Handwerkerrechnungen bereits erfasst. Im Abschnitt Verwaltung (nur im Planspiel) habe ich die Handwerkerrechnungen inkl. Materialkosten erfasst. Das Steuersparbuch moniert dies jedoch nicht in der Plausibilitätsprüfung, was ich eigentlich erwartet hätte. Oder kann man die Handwerkerrechnungen etwa an beiden Stellen angeben?

    Warum denn nicht?