Ich suche die WISO Steuersoftware Steuer-Office 2002 (Steuererklärung für 2001)

  • Hallo an Alle,

    ich brauche die o.g. Software. Hat vielleicht jemand von Euch die CD noch?

    Ich habe diese mal besessen (habe seit 1997 alle Versionen der WISO Software erworben) aber vor 2-3 Jahren alles bis 2010 entsorgt.

    Ich kann diese gerne bezahlen.

    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Darf man mal fragen, wozu Du diese Uralt-Version noch benötigst? Da ist doch eigentlich alles festsetzungsverjährt.


    Ich habe hier nur das Sparbuch ab Version 2003 liegen. Evtl. kann Buhl helfen. Aber auch da habe ich größte Zweifel, denn was sollen die damit noch.


    Und meine eMail-Adresse würde ich an Deiner Stelle hier auch löschen, da die ansonsten ganz schnell bei Google drin ist.

  • @miwe4

    Danke für Deine Nachricht. Weil ich in dem Jahr 2001 Aktienverluste angegeben habe und der Verlustvortrag bis 2020 immer von Jahr zu Jahr festgestellt wurde. Im Jahre 2020 habe ich Gewinne erzielt und wollte diese mit den Verlusten aus dem Jahr 2001 verrechnen lassen. Jetzt behauptet das Finanzamt, dass die Verluste aus dem Jahr 2001 lt. Verlustspeicher aus Veräußerungsgeschäften anderer Wirtschaftsgüter stammen und mit den Aktiengewinnen aus 2020 nicht verrechnet werden können. Deswegen wollte ich die Steuererklärung noch mal ausdrucken (die Datei habe ich noch) und denen zuschicken. Ich habe nie irgendwelche Veräußerungsgeschäfte mit anderen Wirtschaftsgütern getätigt. Aber die wollen es einfach nicht anerkennen. Wenn es sein muss gehe ich vor Gericht, aber der Weg mit der Steuererklärung ausdrucken wäre erstmal der Einfachere.

  • @miwe4

    Was noch möglich wäre (wenn Du die Software für das Steuerjahr 2002 hast), könnte ich versuchen die Daten aus dem Jahr 2001 zu übernehmen und dann schauen ob alles was ich 2001 angegeben habe auch erstmal in der Steuererklärung 2002 auftaucht. Würdest Du mir die CD zum Download zur Verfügung stellen? Natürlich nicht kostenlos...

    • Offizieller Beitrag

    Weil ich in dem Jahr 2001 Aktienverluste angegeben habe und der Verlustvortrag bis 2020 immer von Jahr zu Jahr festgestellt wurde. Im Jahre 2020 habe ich Gewinne erzielt und wollte diese mit den Verlusten aus dem Jahr 2001 verrechnen lassen. Jetzt behauptet das Finanzamt, dass die Verluste aus dem Jahr 2001 lt. Verlustspeicher aus Veräußerungsgeschäften anderer Wirtschaftsgüter stammen und mit den Aktiengewinnen aus 2020 nicht verrechnet werden können.

    Was steht denn insoweit im letzten Verlustfeststellungsbescheid auf den 31.12.2019? Darin wird doch eigentlich explizit ausgewiesen, worauf der gesondert festgestellte verbleibende Verlustvortrag beruht. Ggf. auch alle älteren Feststellungsbescheide prüfen, ob da evtl. insoweit mal eine Änderung erfolgte.


    Deswegen wollte ich die Steuererklärung noch mal ausdrucken (die Datei habe ich noch) und denen zuschicken. Ich habe nie irgendwelche Veräußerungsgeschäfte mit anderen Wirtschaftsgütern getätigt.

    Und Du hast da kein PDF von gespeichert?


    Ansonsten bleibt wirklich nur ein Ticket bei Buhl mit der Bitte um Unterstützung. Dann aber bitte ebenfalls den Thread auf dem Laufenden halten.

    • Offizieller Beitrag

    Was noch möglich wäre (wenn Du die Software für das Steuerjahr 2002 hast), könnte ich versuchen die Daten aus dem Jahr 2001 zu übernehmen und dann schauen ob alles was ich 2001 angegeben habe auch erstmal in der Steuererklärung 2002 auftaucht.

    Das war gerade auch mein Gedanke. Auf Ebay hat das Sparbuch 2003 auch noch einer https://www.ebay.de/itm/234205…b52412:g:6F8AAOSwC1tfcJ6c, aber m.E. zum Wucherpreis, den man nicht unterstützen sollte.


    Wenn Du mir ein bis drei Tage Zeit lässt, probiere ich das Klonen der CD bzw. CDs mit meinem externen Brenner. Du brauchst nur die Programm-CD oder brauchst Du auch die Multimedia?

  • Was noch möglich wäre (wenn Du die Software für das Steuerjahr 2002 hast), könnte ich versuchen die Daten aus dem Jahr 2001 zu übernehmen und dann schauen ob alles was ich 2001 angegeben habe auch erstmal in der Steuererklärung 2002 auftaucht.

    Das war gerade auch mein Gedanke. Auf Ebay hat das Sparbuch 2003 auch noch einer https://www.ebay.de/itm/234205…b52412:g:6F8AAOSwC1tfcJ6c, aber m.E. zum Wucherpreis, den man nicht unterstützen sollte.


    Wenn Du mir ein bis drei Tage Zeit lässt, probiere ich das Klonen der CD bzw. CDs mit meinem externen Brenner. Du brauchst nur die Programm-CD oder brauchst Du auch die Multimedia?

    Leider habe ich kein pdf, weil mir 2002 meine Festplatte mechanisch kaputtgegangen ist (war nach der Abgabe der Steuererklärung) und ich keine Backups hatte (seitdem habe ich sogar 2 Backups). Nur die Steuer-Dateien, die ich auf Disketten hatte, sind da.
    Klar kann ich ein paar Tage warten. Ich brauche nur die Programm CD, die Multimedia CD habe ich nie gebraucht.
    Den Verkäufer auf ebay habe ich heute Vormittag bereits angeschrieben (als das Paket mit dem Steuer-Office ankam und die CD fehlte) aber der hat sich noch nicht gemeldet.

    Anbei ein paar Fotos, habe alle persönlichen Daten und die Beträge gelöscht. Aber der Betrag war/ist 2001 völlig identisch mit dem Betrag 2020.

  • Ansonsten bleibt wirklich nur ein Ticket bei Buhl mit der Bitte um Unterstützung. Dann aber bitte ebenfalls den Thread auf dem Laufenden halten.

    Ich habe bereits mit Buhl telefoniert aber leider ohne Erfolg. Die Dame meinte, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass die Software irgendwo noch vorhanden ist. Nichtdestotrotz habe ich heute noch schriftlich eine Anfrage über mein Account bei Buhl gestellt.

    Ich habe die Tage die Software von 2010 mal installiert um zu schauen ob die Updates dafür verfügbar sind. Und ja ich konnte die Software ohne Probleme updaten. Hintergrund war ja der Gedanke, wenn meine WISO 2001 Steuer-Datei mit einer neueren Version erstellt wurde, werde ich diese mit der CD-Version eh nicht öffnen können.

    • Offizieller Beitrag

    Anbei ein paar Fotos, habe alle persönlichen Daten und die Beträge gelöscht. Aber der Betrag war/ist 2001 völlig identisch mit dem Betrag 2020.

    Dann habe ich starke Bedenken, dass Du mit einem Einspruch durchdringst. Es ist von Beginn an nur die Rede von privaten Veräußerungsgeschäften. Dann ist da damals schon etwas beim Anlegen des Verlustspeichers falsch gelaufen und Du hättest ggf. damals schon gegen den Feststellungsbescheid auf den 31.12.2001 Einspruch einlegen müssen. So ist das bestandskräftig.


    Auch mit § 129AO ist da m.E. nach solch einer Zeit nichts mehr zu machen. Du hattest dazwischen ja schon diverse Bescheide, in denen das immer wieder falsch festgestellt worden ist.


    CD habe ich gebrannt und scheint lesbar. Kostenlose Downloadmöglichkeit suche ich noch, da ggf. schneller.

  • Und noch etwas. Ich habe mehrmals mit der Dame vom Finanzamt telefoniert, weil ich ewig keine Antwort bekam. Jedes mal sagte sie "ich muss meinen Kollegen dazu noch befragen". Und ich habe ihr mehrmals gesagt, dass die Verluste 2001 aus Aktiengeschäften stammen und ich diese mit den Gewinnen aus 2020 verrechnet werden sollen. Also waren sich die Finanzamt-Mitarbeiter*innen auch nicht sicher... Das Problem dabei ist auch noch, dass 2001 ein anderes Finanzamt zuständig war. Wären es ein paar € würde ich drauf pfeifen, aber es geht um eine größere Summe. Wenn nichts hilft werde ich vor das Sozialgericht ziehen müssen, die 150 € Selbstbeteiligung bei meiner Rechtschutzversicherung ist die Sache mir auf jeden Fall wert. Eine "Eidesstattliche Versicherung" habe ich bereits auch fertig, vielleicht bringt das auch was. Dann sehen die wenigstens, dass ich mir meiner Sachen sicher bin. Das bin ich auch, denn ich weiß wie die Verluste entstanden sind.

    • Offizieller Beitrag

    Ich lade den Ordner mit dem iso-Image gerade mal wo hoch und schicke Dir dann einen Link an Deine eMail-Adresse, sobald das fertig ist. Leitung lahmt.

    • Offizieller Beitrag

    Meine E-mailadresse habe ich gelöscht (auf Deine Empfehlung hin), hast Du die noch?

    Ich konnte sie sehen. ;)


    Schau mal in Deinen eMail-Account, evtl. auch in den Spam-Ordner. Ist eine kostenlose Transfermöglichkeit, über die ich durch Chip gestolpert bin: https://www.chip.de/downloads/…nload-CHIP_164048364.html. Sollte zuverlässig sein.

  • Wenn nichts hilft werde ich vor das Sozialgericht ziehen müssen, die 150 € Selbstbeteiligung bei meiner Rechtschutzversicherung ist die Sache mir auf jeden Fall wert. Eine "Eidesstattliche Versicherung" habe ich bereits auch fertig, vielleicht bringt das auch was. Dann sehen die wenigstens, dass ich mir meiner Sachen sicher bin. Das bin ich auch, denn ich weiß wie die Verluste entstanden sind.

    Das Sozialgericht wird dir hier nicht helfen, denn für diese Angelegenheiten ist die Finanzgerichtsbarkeit zuständig.

    Aber - miwe4 hat schon darauf hingewiesen - der Feststellungsbescheid von 2001 kann nicht mehr geändert werden, hier greift kein einziger Paragraph zur Änderung von bestandskräftigen Bescheiden mehr, dafür ist der Zeitablauf einfach zu lang. Und ob in so einem Fall eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, wage ich auch zu bezweifeln (zumal die Finanzgerichtsbarkeit eingeschlossen sein muss, was in der Regel nicht der Fall ist).
    Selbst wenn das Finanzgericht die Klage annehmen würde - du hast einen Einspruch damals nach Erlass des Verlustfeststellungsbescheides unterlassen und das wird dir höchstwahrscheinlich als grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, damit keine Änderungsmöglichkeit nach § 173 I Nr. 2 AO. § 129 greift nur bei offensichtlichen Fehlern des Finanzamtes und hier müsstest du beweisen, dass du das richtig in der Erklärung eingetragen hast. Nur dann kann ein Übertragungsfehler des Finanzamtes vorliegen.

    Ich sehe keine Chance, dass du hier durchkommst.

    • Offizieller Beitrag

    Ich Danke Dir trotzdem für die Datei. Nicht alle wollen helfen und Zeit investieren. DANKE DANKE :thumbsup:

    Wirklich gerne geschehen. Hat mir geholfen, meine verschollenen PC-Kenntnisse wieder aufzufrischen. ;)