Nicht alleinerziehend --> keine Option in der Software?

  • Hallo,


    ich habe im Juli meine Steuererklärung abgegeben und im Steuerbescheid musste ich nun feststellen, dass keine Betreuungskosten anerkannt worden sind.


    Das lag vermutlich daran, dass das Tool mich als Alleinerziehend einstuft (habe ich erst im Nachhinein gesehen).



    Habe ich in der Software (Wiso Steuersparbuch 2021) irgendwo einen Haken übersehen?


    Ich bin nicht verheiratet, wohne aber mit meinem Sohn und seiner Mutter (meine Partnerin) im selben Haus. Wir teilen uns alle Kosten, jedoch hat nur sie ihren Anteil anerkannt bekommen.

    • Offizieller Beitrag

    Das lag vermutlich daran, dass das Tool mich als Alleinerziehend einstuft (habe ich erst im Nachhinein gesehen).

    Nun ja, verheiratet seit Ihr ja offensichtlich nicht. Das Programm macht bzw. rechnet das, was Du ihm durch Deine Eingaben an Besteuerungsgrundlagen vorgibst.


    ... dass keine Betreuungskosten anerkannt worden sind. ...

    Was genau meinst Du?


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  • Dann wäre es z. B. möglich, dass du die Frage nach einer weiteren Person, die im Haushalt lebt, falsch beantwortet hast.

  • Dann wäre es z. B. möglich, dass du die Frage nach einer weiteren Person, die im Haushalt lebt, falsch beantwortet hast.

    Ich habe Sie mit beim Kind angegeben. Die Fragen dort sind schon komisch: "Ist der aktuelle Wohnsitz der Mutter amtlich bekannt" und einen Abschnitt weiter unter "Weitere volljähirge Haushaltsmitglieder" habe ich sie eingetragen, weil ich sonst nirgends eine Option dafür fand.


    Unter "Persönliches" bei "Familienstand" kann ich lediglich angeben, dass ich "ledig" bin, da das Tool "mit Partnerin zusammenlebend" o.Ä. nicht zur Verfügung stellt.



    Damit hatte ich aber bei der Steuer 2019 oder 2018 keine Probleme.



    Mir bereitet diese Steuererklärung echt Kopfzerbrechen, obwohl ich, inkl. Nebengewerbe, meine Steuererklärung seit 2011 jedes Jahr mit WISO selbst gemacht habe.

  • Ich bin nicht am Rechner, kann also nicht nachsehen. Aber meiner Meinung nach gibt es bei den Angaben zum Haushalt die Frage, ob noch andere volljährige Personen in Haushalt leben. Hier ist dann auch ein Lebensgefährte, aber auch z. B. die eigenen Eltern etc. anzugeben. Dann wird auch das Merkmal "alleinerziehend" bei der Berechnung nicht mehr berücksichtigt.