Im Haushalt lebende Person - Einkommensteuererklärung (WISO Steuer:Start)

  • Hallo liebe Gemeinde, bei der Einkommensteuererklärung 2020 bin ich bei den Angaben zur unterstützten Person angelangt - es handelt sich um meine Lebensgefährtin und Mutter unserer im November 2020 geborenen Tochter. Nun bin ich zwar gesetzlich unterhaltsverpflichtet, allerdings stellt sich 1) lt. EIngabemaske schnell heraus, dass Unterstützungsleistungen nicht abzugsfähig sind, wenn die unterstützte Person in 2020 ein zu hohes Vermögen (> EUR 15.500,--) hatte. Und 2) taucht die Erklärung auf:


    Person X ist während des gesamten Unterstützungszeitraums nicht unterhaltsberechtigt.

    Die anzusetzenden Unterstützungsleistungen sind nur abzugsfähig, wenn die unterstützte Person 2020 kein oder nur geringes Vermögen von maximal 15.500 € hatte. Unterstützungsleistungen werden nicht gewährt, wenn die zu unterstützende Person auf Grund des eigenen Vermögens die Aufwendungen hätte aufbringen können.


    Wenn es einerseits heißt, die Leistungen seien nicht abzugsfähig, ist das möglicherweise noch verständlich. Allerdings hat die eigentliche gesetzliche Unterhaltsverpflichtung meiner Kenntnis nach nichts mit dem Vermögen der Mutter zu tun - aber schon die Unterhaltsverpflichtung wird in diesem Erklärext negiert -das kann doch eigentlich nicht sein oder habe ich etwas falsch verstanden?


    Darüber hinaus: warum muss man lt. Eingabemaske Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person überhaupt erfassen, wenn die betreffende Person - also meine Lebensgefährtin - auf Grund ihres Vermögens tatsächlich nicht unterhaltsbrechtigt sein sollte? Kann ich die Erfassung dieser Angaben ignorieren?


    Ich freue mich über Hilfe und Erklärungen!


    Freundliche Grüße

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Frage zu "IM HAUSHALT LEBENDE PERSON" - Einkommensteuererklärung (WISO Steuer:Start)“ zu „Im Haushalt lebende Person - Einkommensteuererklärung (WISO Steuer:Start)“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Allerdings hat die eigentliche gesetzliche Unterhaltsverpflichtung meiner Kenntnis nach nichts mit dem Vermögen der Mutter zu tun - aber schon die Unterhaltsverpflichtung wird in diesem Erklärext negiert -das kann doch eigentlich nicht sein oder habe ich etwas falsch verstanden?

    Hier geht es um die Einkommensteuer, denen die Regelungen des EStG zu Grunde liegen. Es steht alles im § 33a EStG.