Kontierung ESt.-Vorauszahlung bei gemischtem Bankkonto eines Einzelunternehmers

  • Hallo zusammen,


    ich bin vollhaftender Einzelunternehmer (freiberufliche Tätigkeit) und nutze u.a. für die EÜR das WISO Steuer-Sparbuch 2021. Durch meine freiberufliche Tätigkeit als Einzelperson habe ich vergleichsweise wenige Einnahmen und Ausgaben, weswegen ich die Buchungen sowohl selbständig vornehme als auch mein bestehendes Privatkonto nutze. Bei dem nachfolgenden Sachverhalt würde ich Euch um Rat fragen wollen:


    Ich habe habe im Monat September 2021 die Einkommensteuervorauszahlung an das Finanzamt getätigt.


    Nun stellt sich mir die Frage, ob bei der gemischten Nutzung eines Bankkontos die Verbuchung über das Konto 1800 erfolgen kann. Meiner Meinung sollte dies in der ESt.-Erklärung und nicht in der EÜR berücksichtigt werden. Ich habe hierzu stets Sachverhalte zu Konten zur alleinigen betrieblichen Nutzung recherchiert.


    Dürfte ich Euch um Rat und persönlichen Meinung bitten?


    Herzlichen Dank.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe habe im Monat September 2021 die Einkommensteuervorauszahlung an das Finanzamt getätigt.

    Das ist und bleibt eine Privatentnahme. Vielleicht auch einmal die erweiterte Forumssuche nutzen. ;)

  • Danke für die schnelle Rückmeldung und den Tipp.


    Das bedeutet, dass ich tatsächlich in die EÜR die ESt.-Vorauszahlung über 1800 buche.


    In die private ESt.-Erklärung würden diese Positionen dann lediglich noch als eine Art "durchlaufender Posten" angezeigt werden?

    • Offizieller Beitrag

    Das bedeutet, dass ich tatsächlich in die EÜR die ESt.-Vorauszahlung über 1800 buche.

    Wenn es sich um ein betriebliches Bankkonto handelt ja. Sofern es sich um ein Privatkonto handelt, hat das natürlich gar nichts in der EÜR zu suchen. Wie schon gesagt, einfach einmal die erweiterte Forumssuche nutzen.

  • Das bedeutet, dass ich tatsächlich in die EÜR die ESt.-Vorauszahlung über 1800 buche.

    Wenn es sich um ein betriebliches Bankkonto handelt ja. Sofern es sich um ein Privatkonto handelt, hat das natürlich gar nichts in der EÜR zu suchen. Wie schon gesagt, einfach einmal die erweiterte Forumssuche nutzen.

    Ok, dann passt meine Annahme aus dem ursprünglichen Beitrag.


    Es handelt sich um ein privates Konto, weswegen ich angenommen hatte, dass dies deshalb nicht in die EÜR Berücksichtigung finden sollte.


    Danke für die Bestätigung!

    • Offizieller Beitrag

    Es handelt sich um ein privates Konto, ... .

    Du bist Dir aber im Klaren darüber, dass Dir das im Prüfungsfall jede Menge Ärger und zusätzliche Arbeit einbringen kann, oder?


    Auch hinsichtlich Deiner Bank und Ihrer Gebührenpraxis könnte das für Ärger sorgen.

  • Es handelt sich um ein privates Konto, ... .

    Du bist Dir aber im Klaren darüber, dass Dir das im Prüfungsfall jede Menge Ärger und zusätzliche Arbeit einbringen kann, oder?


    Auch hinsichtlich Deiner Bank und Ihrer Gebührenpraxis könnte das für Ärger sorgen.

    Bezugnehmend auf die Bank ist die Nutzung des Kontos erfreulicherweise für eine freiberufliche Tätigkeit ordnungsgemäß.


    Im Prüfungsfall zusätzliche Arbeit - ja.


    Welchen "Ärger" könnte dies noch mit sich bringen? Meinst Du die tatsächliche Differenzierung von privat und betrieblich?

    Ich führe ein Finanzjournal, in welchem jeder betrieblich relevante Posten gelistet und in den Umsätzen wiederauffindbar ist; hiermit kann auch der Hintergrund für die betriebliche Nutzung notfalls erläutert oder eingesehen werden.

    Ansonsten hielt ich die Trennung bei der geringen Zahl an betrieblichen Position über ein separates Betriebskonto für das Einzelunternehmen eher unwesentlich. Letztendlich könnte man auch privat über das betriebliche Konto "einkaufen". Ich halte das für die betriebliche Zuordnung auch eher schwach.


    Ich bin aber offen für Deine Ansicht und die der anderen. Ich habe hier lediglich (noch) keine Relevanz gesehen.

    • Offizieller Beitrag

    Welchen "Ärger" könnte dies noch mit sich bringen?

    Das FA kommt ggf. auch an alle privaten Konten zwecks Prüfung der Zahlungszusammenhänge.