Kirchensteuerpflicht das ganze Jahr bei Zuzug aus dem Ausland?

  • Hallo, ich habe durch das Forum hier bereits herausgefunden wie ich meine Einkünfte aus dem Ausland angebe, allerdings stehe ich bei der Frage "Bestand die Kirchensteuerpflicht das ganze Jahr" vor einem Rätsel.


    Jan-März: Wohnsitz & Einkommen un Irland, dort gibt es keine Kirchensteuer

    April-Dez: Wohnsitz in DE, evangelisch.


    Meiner Meinung nach würde ich jetzt dort angeben Kirchensteuerpflicht bestand April - Dezember, aber wenn ich den Hilfetext lese passt das nicht so ganz, da ich meine Kirchenzugehörigkeit ja nicht gewechselt oder neu begonnen habe?


    Danke :)

    • Offizieller Beitrag

    Du hast Dich schon schon unter Okt 2020: Rückzug nach Deutschland & Austritt ->Kirchensteuerpflicht für die Zeit im Ausland? mit nahezu identischer Fragestellung bzw. gleichartigem Thema angehängt. Auch wenn es da um eine andere Software geht, ändert das ja nichts an dem etwaigen Rechtsgrundsatz. ?(

  • Möglicherweise hilft hier ein Blick in das Gesetz oder die Suche im Internet. Hier steht z. B. dieses https://www.steuerschroeder.de…er%20Kirchensteuerpflicht


    Danach beginnt die Steuerpflicht mit der Taufe. Bei Wegzug endet sie mit dem Ende des Monats, in dem der Wohnsitz verlagert wurde und sie beginnt wieder mit dem Monat der Wohnsitzbegründung. Bei den Angaben zur Kirchensteuerpflicht muss du daher den Zeitraum eingrenzen, indem du die Dauer der Kirchensteuerpflicht auf den Zeitraum 1.4. bis 31.12. eingrenzst.